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Glossar

Hier finden Sie wichtige Begriffserklärungen in alphabetischer Sortierung.

 Schutzkleidung
Persönliche Schutzausrüstung, die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen soll. Die verschiedenen Ausführungen der Schutzkleidung können gegen eine oder mehrere Einwirkungen schützen (DGUV-Regel 112-189). Bei der Auswahl sind die Forderungen nach bestmöglichem Schutz einerseits und nach Tragekomfort andererseits abzuwägen. Die eingesetzte Schutzkleidung sollte zudem den jeweiligen EN-Normen entsprechen.
 SE
selbstemulgierend
 Seifenfreie Seife
Seifen werden üblicherweise aus Fetten unter Verwendung von Natronlauge hergestellt und besitzen einen basischen pH-Wert. Dieser basische pH-Wert schädigt den Säureschutzmantel der Haut – insbesondere beim häufigen Händewaschen. Bei seifenfreien Reinigungsmitteln werden statt dieser Seifen synthetische Waschsubstanzen verwendet, welche sich dem hauttypischen, leicht sauren pH-Wert von ca. 5,5 annähern und somit den Säureschutzmantel der Haut nicht bzw. weniger schädigen. Aus Marketinggründen bzw. umgangssprachlich werden sie oft noch als „Seife“ bezeichnet.
 Sensibilisierend
Stoffe und Zubereitungen, die bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt eine Überempfindlichkeitsreaktion hervorrufen können, werden sensibilisierend genannt.
 Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel
Nach Anhang 1 der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 muss der Sicherheitsbericht folgendes enthalten:

- Zusammensetzung des Erzeugnisses
- Physikalische/chemische Eigenschaften und Stabilität des kosmetischen Mittels
- Mikrobiologische Qualität
- Verunreinigungen, Spuren, Informationen zum Verpackungsmaterial
- Normaler und vernünftigerweise vorhersehbarer Gebrauch
- Exposition gegenüber dem kosmetischen Mittel (z. B. Ort der Anwendung, Dauer und Häufigkeit des Gebrauchs)
- Exposition gegenüber den Stoffen
- Toxikologische Profile der Stoffe (z. B. Reizung von Haut und Augen, Sensibilisierung der Haut)
- Unerwünschte Wirkungen und ernste unerwünschte Wirkungen
- Informationen über das kosmetische Mittel
- Schlussfolgerungen aus der Bewertung
- Warnhinweise auf dem Etikett und Gebrauchsanweisungen
- Begründung
- Qualifikation des Bewerters und Genehmigung
 Sicherheitsbewertung von kosmetischen Mitteln
Nach Artikel 10 der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 muss zum Nachweis der Konformität des kosmetischen Mittels der Inverkehrbringer sicherstellen, dass das kosmetische Mittel eine Sicherheitsbewertung durchlaufen hat und ein Sicherheitsbericht für das kosmetische Mittel erstellt worden ist.
Die hierfür verantwortliche Person stellt sicher, dass

- die beabsichtigte Verwendung des kosmetischen Mittels und die voraussichtliche Belastung durch einzelne Inhaltsstoffe bei der Sicherheitsbewertung berücksichtigt werden,
- bei der Sicherheitsbewertung ein angemessenes Beweiskraftkonzept für die Überprüfung der Daten aus allen vorhandenen Quellen angewendet wird,
- der Sicherheitsbericht für das kosmetische Mittel hinsichtlich zusätzlicher sachdienlicher Informationen, die sich nach dem Inverkehrbringen des Mittels ergeben haben, aktualisiert wird.
 Sicherheitsdatenblatt
Beiblatt, das der Hersteller von chemischen Produkten dem gewerblichen Anwender verpflichtungsgemäß zu liefern hat. Das Sicherheitsdatenblatt sollte vor dem Umgang mit den Produkten gelesen sowie an zentraler Stelle griffbereit aufbewahrt werden. Das Sicherheitsdatenblatt umfasst 16 Abschnitte mit ausführlichen Informationen zum Gefahrstoff. Im Abschnitt 8 - Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung - muss das Sicherheitsdatenblatt unter anderem detaillierte Empfehlungen des Herstellers zum Einsatz von Hautschutzmitteln und Schutzhandschuhen enthalten. Für die Angaben im Sicherheitsdatenblatt ist der aufgeführte Hersteller bzw. der inländische Importeur des chemischen Produktes verantwortlich.
 Signalwort
Signalwörter sind GHS-spezifische Kennzeichnungselemente. Sie geben Auskunft über den relativen Gefährdungsgrad und  machen Personen, die mit dem Stoff oder Gemisch umgehen, auf eine potentielle Gefahr aufmerksam.
Es gibt zwei Signalwörter:

-  GEFAHR steht für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien,
-  ACHTUNG steht für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien.
 Stoffe
Unvermischte chemische Elemente und/oder chemische Verbindungen, sowohl synthetischer als auch natürlicher Herkunft.
 Stulpe
Stulpe ist der Teil des Schutzhandschuhs, der das Handgelenk abdeckt. Eine lange Stulpe kann entsprechend auch den Unterarm abdecken.
 Systemische Wirkung (medizinisch)
Die in einem anderen Organ als in demjenigen der Resorption auftretende Wirkung. Beispielsweise werden organische Lösungsmittel in der Regel über die Lungen aufgenommen, ihre Hauptwirkungen entfalten sie jedoch im zentralen Nervensystem.
 Tensid
Ein Tensid verringert die Grenzflächenspannung von Stoffen und trägt damit zu ihrer gleichmäßigen Verteilung bei. Unter Tensiden versteht man auch waschaktive Substanzen, die in Waschmitteln, Spülmitteln und Shampoos enthalten sind.
 TEWL / TWL
Die Messung des transepidermalen Wasserverlustes (TEWL: transepidermal water loss) gibt Auskunft über die Feuchtigkeitsabgabe der Haut. Wenn die Haut vorgeschädigt ist, gibt sie zu viel Feuchtigkeit ab.
 Toxisches Potential
Fähigkeit eines Stoffes oder einer Zubereitung eine bestimmte toxische Wirkung auszulösen.
 Toxizität
Toxizität bedeutet die Giftigkeit eines Stoffes oder eines Gemisches. Die toxische Wirkung eines Stoffes/Gemisches auf ein Lebewesen hängt neben seiner Giftigkeit auch entscheidend von der Exposition ab.
 Tragekomfort
Bei Schutzhandschuhen wird der Tragekomfort im Wesentlichen durch die Handschuhgröße, die Flexibilität des Materials und die Fähigkeit, den an den Händen entstandenen Schweiß abzuführen, bestimmt. Darüber hinaus wird der Tragekomfort auch durch geeignete Schnittgestaltung (Bewegungsfreiheit, Passform) der Schutzhandschuhe beeinflusst (vgl. Anforderungen aus der DGUV Regel 195 „Benutzung von Schutzhandschuhen“).
 TRGS
Technische Regeln für Gefahrstoffe konkretisieren die Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln gilt die Vermutungswirkung, d. h. die Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung werden eingehalten.
 Umweltgefährdend
Nach GHS bzw. der CLP-Verordnung EG Nr. 1272/2008 werden Stoffe und Gemische mit dem Piktogramm GHS09 gekennzeichnet, die akut oder chronisch Gewässer gefährden.
 UV-Druckfarben und -Lacke
Für den UV-Druck werden spezielle, durch UV-Strahlung aushärtende Druckfarben eingesetzt. Durch die Bestrahlung mit speziellen UV-Lampen wird durch den Zerfall von Fotoinitiatoren eine Polymerisation innerhalb der Druckfarbe ausgelöst, so dass die frisch aufgedruckte Schicht blitzartig eine harte Oberfläche ausbildet.
UV-Druckfarben und -Lacke sind in der Regel mit dem H-Satz 317 eingestuft "Kann allergische Hautreaktionen verursachen".
 UV-Filter
Zusatz in einer Hautcreme, der bestimmte UV-Strahlen filtert, um die Haut oder das Haar vor deren schädlichen Einwirkungen zu schützen. Für UV-Filter existiert eine Positivliste mit Empfehlungen (Anhang VI der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009).
 Viton®
siehe Fluorkautschuk (FKM, Fluorelastomer, Viton®)
 Weiterreißkraft
Verhalten des Schutzhandschuhs hinsichtlich seines Widerstandes, den er nach einer Schnitt- oder Rissbildung dem Weiterreißen entgegensetzt.
 Wirksamkeitsnachweis von Hautschutzmitteln
Es sollten nur Hautschutzmittel eingesetzt werden, die vom Hersteller hinsichtlich Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bei bestimmungsgemäßer Verwendung geprüft wurden und deren Zusammensetzung sowie Herstellungsdatum genannt sind. Die Auslobung des Produktes muss nach bestimmten Methoden (z. B. BUS-Modell oder 3D-Hautkultur-Modell) überprüft und nachgewiesen werden.
 Zubereitungen (CLP-(EU-GHS): Gemische)
Bewusst hergestellte Mischungen aus zwei oder mehreren Stoffen (vgl. § 3.4 Chemikaliengesetz). Typische Beispiele sind Farben, Lacke, Klebstoffe und Reinigungsmittel.