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Glossar

Hier finden Sie wichtige Begriffserklärungen in alphabetischer Sortierung.

 Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR)
Am 01.05.2014 hat sich die Systematik für das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung geändert. Berufsgenossenschaftliche Regeln bzw. das Kürzel BGR gibt es nicht mehr. Parallel dazu wurde auch ein neues Nummerierungssystem eingeführt. Berufsgenossenschaftliche Regeln wurden in die neuen DGUV Regeln überführt (s. Eintrag: DGUV Regeln).
 Beschichtung von Schutzhandschuhen
Die Beschichtung von Schutzhandschuhen besteht aus dem ein- oder beidseitigen Aufbringen eines Beschichtungsmittels. Die Güte hängt weitgehend von der ausreichenden Haftfestigkeit zwischen Trägermaterial und Deckschicht ab.
 Betriebsanweisung
In einer Betriebsanweisung werden die erforderlichen Schutz- und Verhaltensregeln für den Umgang mit Arbeitsmitteln (Gefahrstoffe/Maschinen etc.) für die Mitarbeiter festgelegt. Die Betriebsanweisung sollte in verständlicher Form und in der Sprache der Beschäftigten abgefasst werden und an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte ausgelegt werden. Eine Betriebsanweisung ist betriebsspezifisch zu erstellen und wird durch die Unterschrift des Unternehmers für die Mitarbeiter verbindlich.
 BGR 189
Siehe DGUV Regel 112-189
 BGR 195
Siehe DGUV Regel 112-195
 Bindemittel
Stoffe, welche die Kohäsion (Zusammenhalt von pulver- und puderhaltigen Zubereitungen) gewährleisten.
 Brancheninitiativen in der Druckindustrie
Brancheninitiative zur Verminderung von Lösemittelemissionen im Offsetdruck: Branchenvereinbarung zwischen den Druckmaschinen- und Reinigungsmittelherstellern und der Berufsgenossenschaft ETEM unter Beteiligung des bvdm – Bundesverband Druck und Medien und ver.di, die 1995 erstmalig abgeschlossen wurde. Ziel ist das Minimieren von Umwelt und Gesundheitsgefahren im Offsetdruck durch Verminderung von Lösemittelemissionen (www.bgetem.de, Webcode: 15779576).
Branchenvereinbarung für staubarme Druckbestäubungspuder im Bogenoffsetdruck: Unter Mitwirkung von Anbietern von Druckbestäubungspudern, Herstellern von Bogenoffsetdruckmaschinen und Pudergeräten, dem bvdm, ver.di sowie der FOGRA hat die BG ETEM Kriterien entwickelt, nach denen Druckbestäubungspuder bzgl. der Atemluftbelastung und der Brand- und Explosionsgefahr beurteilt werden können. Grundlage der Branchenvereinbarung ist die Festlegung auf ein Messverfahren zur Bestimmung von Korngrößenverteilungen und Medianwerten (Mittelwerte der Korngrößenverteilungen), um eine signifikante Reduktion des Puderstaubs durch Verringerung des Feinkornanteils und eine homogene Korngrößenverteilungen zu erreichen (www.bgetem.de, Webcode: 15779576).
 Brennbare Flüssigkeiten / entzündbare Flüssigkeiten
Nach GHS bzw. der CLP-Verordnung EG Nr. 1272/2008 werden brennbare Flüssigkeiten in Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien eingeteilt. Die Einteilung beruht auf dem Flammpunkt (Fp) und dem Siedebeginn der Flüssigkeit:

- Fp - Fp 35 °C: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar (Kategorie 2, H225, GHS02, Gefahr)
- Fp ≥ 23 °C und ≤ 60 °C: Flüssigkeit und Dampf entzündbar (Kategorie 3, H226, GHS02, Achtung)
 Butylkautschuk (Butyl, IIR)
Butykautschuk (Butyl, IIR= Isobutylen-Isopren-Kautschuk) wird aus den Monomeren, Isopren und Isobutylen synthetisiert. Diese Monomere werden in einer Polymerisation vernetzt.