Sicherheitsdatenblatt
Beiblatt, das der Hersteller von chemischen Produkten dem gewerblichen Anwender verpflichtungsgemäß zu liefern hat. Das Sicherheitsdatenblatt sollte vor dem Umgang mit den Produkten gelesen sowie an zentraler Stelle griffbereit aufbewahrt werden. Das Sicherheitsdatenblatt umfasst 16 Abschnitte mit ausführlichen Informationen zum Gefahrstoff. Im Abschnitt 8 - Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung - muss das Sicherheitsdatenblatt unter anderem detaillierte Empfehlungen des Herstellers zum Einsatz von Hautschutzmitteln und Schutzhandschuhen enthalten. Für die Angaben im Sicherheitsdatenblatt ist der aufgeführte Hersteller bzw. der inländische Importeur des chemischen Produktes verantwortlich.