Grundlagen
Die Haut - eines der größten Organe
Die Haut ist ein wichtiges Organ des menschlichen Körpers. Sie ist eine etwa zwei Quadratmeter große Barriere zwischen Körper und Umwelt und schützt den Körper vor Einflüssen von außen: vor Schadstoffen und Krankheitserregern, vor Strahlung, Kälte und Hitze, vor Austrocknung und vor Verletzungen, zudem ist sie ein wichtiges Sinnesorgan.
Einflüsse aus dem Arbeitsalltag können die natürlichen Hautschutzmechanismen überfordern und im schlimmsten Fall zu Hauterkrankungen führen. Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten beruflich bedingten Erkrankungen.
Auf der obersten Hautschicht bildet sich ständig der so genannte Säureschutzmantel als erste Barriere z. B. gegen schädigende Stoffe oder krankmachende Keime. Hautschädigende Stoffe können diesen Säureschutzmantel zerstören oder Allergien auslösen. Beruflich verursachte Hauterkrankungen sind häufig Handekzeme, die man an folgenden Erscheinungen erkennt:
• Entzündungen der äußeren Haut
• Juckreiz
• Rötung
• Bläschenbildung
• Schuppung
• Bildung von Schrunden und Rissen
Nicht rechtzeitig behandelte Hauterkrankungen können zu lang andauernden Beschwerden führen, die Betroffene zur Aufgabe der schädigenden Tätigkeit oder sogar des Berufes zwingen können.
Schädigende Einflüsse
Mögliche schädigende Hautbelastungen sind auf folgenden Einwirkungen zurückzuführen:
• Chemische Einwirkungen
Beispielsweise sind Lösemittel entfettend und können die Haut reizen. Laugen oder Säuren können die Haut verätzen und Narben hinterlassen.
• Biologische Einwirkungen
Beispielsweise können verkeimte Kühlschmierstoffe, Abwasser, Blut oder Körpersekrete Krankheitserreger enthalten, die über die Haut aufgenommen ggf. zu ernsthaften Erkrankungen (z. B. Leberentzündungen) führen.
• Physikalische Einwirkungen
Scharfe Kanten, Grate, raue Oberflächen und starke mechanische Beanspruchungen können Hautverletzungen oder Entzündungen verursachen. "Feuchtarbeit" (in Wasser, mit Kühlschmierstoffen oder über längere Zeit feuchtigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen) kann die Haut entfetten und austrocknen. Kälte kann zu Erfrierungen, optische Strahlung (UV-Strahlung) zu Hautrötung, Blasenbildung, Hautverbrennungen oder Hautkrebs führen.
Die wichtigsten Hautschutzregeln
1. Hautkontakt mit gefährdenden Stoffen vermeiden
2. Hautschutzpläne und Betriebsanweisungen beachten
3. Gefährdete Hautpartien durch geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe schützen
4. Auf die jeweilige Gefährdung abgestimmte Hautschutzmittel verwenden
5. Beim ersten Verdacht auf eine Hauterkrankung einen Betriebsarzt oder Hautarzt konsultieren
Wenn die Haut krank wird
Vorstufe von beruflich bedingten Hautveränderungen ist häufig eine durch chemische Stoffe, durch zu häufigen Kontakt zu Wasser (Händewaschen) oder zu wässrigen Substanzen (Feuchtarbeit) entfettete Haut. Die Haut wird trocken, spröde und rau, sie kann jucken oder spannen. Manchmal zeigen sich auch kleine trockene Bläschen. Eine entfettete Haut verliert ihre schützende Funktion und Fremdstoffe (Gefahrstoffe, Mikroorganismen) können in den Körper eindringen.
Kleine mechanische Verletzungen der Haut, zum Beispiel durch Späne, Schnitte, Abschürfungen, können sich entzünden und Gefahrstoffe und Mikroorganismen so leichter in den Körper gelangen. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Blutvergiftung kommen.
Auch reizende oder ätzende Stoffe schädigen die Haut. Die Haut versucht, sich durch eine Entzündungsreaktion gegen die krankmachenden Ursachen zu wehren: Sie rötet sich, kann anschwellen, schuppig, rissig werden und an manchen Stellen sogar bluten. Das Immunsystem ist alarmiert.
Starke Säuren oder Laugen zerstören durch Verätzen gesundes Gewebe. Die Haut bildet im Heilungsverlauf Narben, die im schlimmsten Fall zu Funktionseinschränkung oder Hautkrebs führen können.
Beim Kontakt mit allergieauslösenden Stoffen kann es nach dem Erstkontakt und einer Sensibilisierungsphase zur Hautreaktion kommen (Rötung, Jucken, Schwellung) oder auch erst nach Stunden oder Tagen. Dann ist es nicht immer einfach, die verursachende Substanz ausfindig zu machen.
Künstliche oder natürliche UV-Strahlung kann die Hautelastizität herabsetzen, die Haut wird faltig oder es können sich Hautkrebsvorstufen und verschiedene Hautkrebsarten bilden (heller Hautkrebs = Plattenepithelkarzinom, schwarzer Hautkrebs = Melanom).
Der Zustand bereits erkrankter Haut (durch z. B. Neurodermitis, Psoriasis = Schuppenflechte) kann sich durch unterschiedliche Einwirkungen (Gefahrstoffe, Schmutz, mechanische Beanspruchung) verschlimmern. Schutz ist hier deshalb besonders wichtig!
Im Falle des Falles: Das Hautarztverfahren
Rechtzeitige Behandlung der Symptome begünstigt die Chance auf Besserung oder Heilung erheblich. Zu langes Warten führt dagegen nicht selten zu langen Heilverläufen. Im schlimmsten Fall droht sogar die Aufgabe der Tätigkeit oder des Berufs. Kommt es zu Hautveränderungen am Arbeitsplatz, so hat die gesetzliche Unfallversicherung das so genannte Hautarztverfahren eingerichtet. Dieses zielt darauf ab, Betroffene und Betrieb möglichst schnell durch ärztliche Beratung und Behandlung zu unterstützen. Suchen Versicherte wegen Hautbeschwerden betriebsärztlichen Rat oder eine Arztpraxis auf, können sie an eine Hautärztin oder einen Hautarzt überwiesen werden.
Bestätigt sich der Verdacht auf eine beruflich bedingte Hauterkrankung, soll umgehend die Berufsgenossenschaft informiert werden. So kann die BG ETEM als zuständiger Unfallversicherungsträger z. B. individuelle Schutzmaßnahmen mit Kostenübernahme einleiten und etwa für besondere Schutzhandschuhe oder für die fachärztliche Behandlung (hautfachärztlich, berufsdermatologisch) sorgen. Manchmal ist eine stationäre Behandlung unerlässlich, damit die Haut wieder vollständig gesundet und der oder die Betroffene die Tätigkeit wieder aufnehmen kann.
Empfehlungen zum Weiterlesen