Schutzmaßnahmen
A) Fünf Schritte zum betrieblichen Hautschutz
- Schritt 1: Fachkundige Gefährdungsbeurteilung
Ermitteln Sie die Hautgefährdungen in Ihrem Betrieb. Eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Hautgefährdungen Ihrer Beschäftigten.
- Schritt 2: STOP-Prinzip
Leiten Sie aus den ermittelten Gefährdungen die geeigneten Schutzmaßnahmen für Ihre Beschäftigten ab. Gehen Sie dabei nach dem STOP-Prinzip vor, in der Reihenfolge:
S: Substitution (S), Ersatzstoffe suchen
T: Technische (T) und
O: Organisatorische (O) Maßnahmen sowie
P: Persönliche (P) Schutzmaßnahmen / persönliche Schutzausrüstung.
- Schritt 3: Hautschutzplan
Erstellen Sie einen Hautschutzplan. Stellen Sie Ihren Beschäftigten die auf die jeweiligen Tätigkeiten abgestimmten Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel, geeignete Schutzhandschuhe und bei Bedarf Desinfektionsmittel zur Verfügung. Sorgen Sie dafür, dass diese auch genutzt werden!
- Schritt 4: Unterweisung
Unterweisen Sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig zum Hautschutz. Die Unterweisung sollte tätigkeitsspezifisch ausgerichtet sein und die jeweils auftretenden Gefährdungen berücksichtigen.
- Schritt 5: Arbeitsmedizinische Vorsorge
Organisieren Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge. Beim ersten Verdacht auf eine Hauterkrankung: Unverzüglich betriebsärztlichen Rat hinzuziehen! Lassen Sie sich von Ihrer Berufsgenossenschaft beraten.
B) Schutz-, Reinigungs- und Pflegeprodukte
Hautschutzmittel gehören zu den persönlichen Schutzmaßnahmen. Sie stellen bei Tätigkeiten mit schwach hautschädigenden Arbeitsstoffen oftmals eine ergänzende Maßnahme zur Minimierung von Hautgefährdungen dar. In der Gefährdungsbeurteilung ist festzulegen, ob und welche Art von Hautschutzmitteln für bestimmte Tätigkeiten geeignet sind.
Neben den Hautschutzmitteln sollten möglichst schonende Hautreiniger sowie Hautpflegemittel nach Schichtende zur Regeneration der Haut verwendet werden. Weitere Informationen werden in unterstehenden Kapiteln beschrieben.