Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Glossar

Hier finden Sie wichtige Begriffserklärungen in alphabetischer Sortierung.

 Kategorien von Schutzhandschuhen
Schutzhandschuhe werden je nach Schutzanforderungen in drei Kategorien eingeteilt:
Kategorie I: Schutz vor minimalen Risiken, geringe Schutzanforderung (Schutz gegen oberflächliche Verletzungen, z. B. Gartenarbeiten, stark verdünnte Reinigungslösungen, Temperaturen bis 50 °C etc.). Die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen bestätigt der Hersteller durch die Anbringung eines CE-Kennzeichens.
Kategorie II: Schutz vor mittleren Risiken - insbesondere Schutz gegen mechanische Gefährdung. Die Handschuhe müssen von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle auf die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen getestet und zertifiziert werden. Die Handschuhe tragen eine CE-Kennzeichnung.
Kategorie III: Schutz vor hohen Risiken - insbesondere Schutz gegen irreversible Gesundheitsschäden und tödliche Gefahren beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen, Hitze, Kälte, Strahlung oder Strom. Die Einhaltung der Sicherheitsforderungen werden von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle getestet und zertifiziert.  Die Handschuhe tragen eine CE-Kennzeichnung mit Kennnummer der Prüfstelle.
 Kennzeichnung von Hautschutzmitteln
Für die bestimmungsgemäße Verwendung ist es erforderlich, dass

- Hautschutzmittel als solche eindeutig gekennzeichnet sind (Hautschutzmittel müssen eindeutig und leicht erkennbar von Hautreinigungsmitteln und Hautpflegemitteln zu unterscheiden sein).
- Hautschutzmittel für unterschiedliche Einsatzgebiete so gekennzeichnet sind, dass sie leicht unterschieden werden können (Unterscheidungsprobleme können z. B. an benachbarten Arbeitsplätzen mit unterschiedlichen Expositionen oder an Ausgabestellen auftreten).
 Kennzeichnung von Schutzhandschuhen
Schutzhandschuhe müssen nach DIN EN 420 gekennzeichnet sein. Die Handschuhkennzeichnung muss deutlich sichtbar, lesbar und über die vorhersehbare Gebrauchszeit unauslöschbar angebracht sein. Sie umfasst den Namen des Herstellers, die Handschuhbezeichnung (Produktname, Größe und Code) sowie die CE-Kennzeichnung.
 Kennzeichnungselemente von Gefahrstoffen nach GHS (CLP-Verordnung)
Gefahrenpiktogramme Auffälligstes Element der Kennzeichnung sind die Gefahrenpiktogramme: schwarze Symbole auf weißem Hintergrund in rot umrandeten Rauten. Sie warnen bildhaft vor den Gefahren.
Signalwort Signalwörter sind GHS-spezifische Kennzeichnungselemente. Sie geben Auskunft über den relativen Gefährdungsgrad und machen Personen, die mit dem Stoff oder Gemisch umgehen, auf eine potentielle Gefahr aufmerksam. Es gibt zwei Signalwörter:
- GEFAHR steht für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien
- ACHTUNG steht für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien.
Gefahrenhinweise - H-Sätze Die Gefahrenhinweise, H-Sätze (hazard statements) beschreiben die Art und gegebenenfalls den Schweregrad der Gefährdung. Es handelt sich um standardisierte Textbausteine.
Sicherheitshinweise - P-Sätze Die Sicherheitshinweise, P-Sätze (precautionary statements), beschreiben Maßnahmen, um schädliche Wirkungen eines gefährlichen Stoffs oder Gemischs bei seiner Verwendung oder Beseitigung zu begrenzen oder zu vermeiden.
P-Sätze sind ebenfalls standardisiert.
Ergänzende Gefahrenhinweise - EUH-Sätze Die CLP-Verordnung enthält ergänzend zu den H-Sätzen noch EUH-Sätze (supplemental hazard statements). Sie greifen Inhalte auf, die im GHS der Vereinten Nationen nicht geregelt sind.
Produktidentifikation Im Falle eines Stoffes ist der chemische Name auf dem Kennzeichnungsschild aufzuführen. Zusätzlich kann eine Identifikationsnummer angegeben sein. Ist der Stoff harmonisiert eingestuft, sind die dort verwendeten Angaben maßgeblich.  
Ansonsten sind die Daten aus dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA), welche die Einstufungen der Industrie in einer Datenbank veröffentlicht, zu verwenden. Ist der Stoff in beiden Verzeichnissen nicht enthalten, ist er entsprechend einer internationalen Nomenklatur zu benennen.
Bei Gemischen ist der Handelsname oder die Bezeichnung anzugeben. Außerdem ist die Identität derjenigen Inhaltsstoffe aufzuführen, die zu der Einstufung des Gemisches beitragen.
Angaben zum Lieferanten Auf dem Kennzeichnungsschild sind Name, Anschrift sowie Telefonnummer des Herstellers, Importeurs oder sonstigen Lieferanten anzugeben. Die CLP-Verordnung stellt hier die gleichen Anforderungen wie das System nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie.
 Kevlar® (Polyaramid)
Schutzhandschuhe aus Kevlar® (Polyaramid) Fasern besitzen eine hohe Schnitt-, Hitze- und Abriebfestigkeit.
 Konservierungsmittel
Konservierungsmittel sind Stoffe und Gemische, die z. B. zu kosmetischen Mitteln hinzugefügt werden, um die Entwicklung von Mikroorganismen in diesen Erzeugnissen zu hemmen.
 Kosmetikverordnung
Durch die Kosmetik-Verordnung soll vor allem der Gesundheitsschutz und die Verbraucherinformation gewährleistet werden, indem die Zusammensetzung und Kennzeichnung der kosmetischen Mittel geregelt wird.