Häufig gefragt
Viele Infektionskrankheiten werden über die Hände übertragen. Dazu gehören beispielsweise Erkrankungen wie Erkältungen, die Grippe oder ansteckende Magen-Darm-Infektionen. Händewaschen ist eine einfache und wirksame Maßnahme, die vor einer Ansteckung schützen kann.
Wenn Sie sich regelmäßig gründlich die Hände waschen, schützen Sie sich und andere vor vielen Krankheitserregern. Denn gründliches Händewaschen senkt die Anzahl der Keime an den Händen auf bis zu ein Tausendstel. Damit verringert sich das Risiko, dass Erreger beispielsweise mit dem Essen in den Mund oder über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen in den Körper gelangen oder an Familienmitglieder, Freunde oder Kollegen weitergereicht werden. Das ist in Zeiten von Krankheitswellen besonders wichtig.
Dass Händewaschen tatsächlich die Häufigkeit von Infektionskrankheiten senkt, wurde in vielen Studien untersucht und bestätigt. Auf Basis verschiedener Untersuchungen wird beispielsweise geschätzt, dass sich durch das gründliche Waschen der Hände mit Wasser und Seife das Risiko von Durchfallerkrankungen fast halbiert.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA); www.infektionsschutz.de;
Viele Infektionskrankheiten werden über die Hände übertragen. Dazu gehören beispielsweise Erkrankungen wie Erkältungen, die Grippe oder ansteckende Magen-Darm-Infektionen. Händewaschen ist eine einfache und wirksame Maßnahme, die vor einer Ansteckung schützen kann.
Wenn Sie sich regelmäßig gründlich die Hände waschen, schützen Sie sich und andere vor vielen Krankheitserregern. Denn gründliches Händewaschen senkt die Anzahl der Keime an den Händen auf bis zu ein Tausendstel. Damit verringert sich das Risiko, dass Erreger beispielsweise mit dem Essen in den Mund oder über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen in den Körper gelangen oder an Familienmitglieder, Freunde oder Kollegen weitergereicht werden. Das ist in Zeiten von Krankheitswellen besonders wichtig.
Dass Händewaschen tatsächlich die Häufigkeit von Infektionskrankheiten senkt, wurde in vielen Studien untersucht und bestätigt. Auf Basis verschiedener Untersuchungen wird beispielsweise geschätzt, dass sich durch das gründliche Waschen der Hände mit Wasser und Seife das Risiko von Durchfallerkrankungen fast halbiert.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA); www.infektionsschutz.de;
Schmutz und auch Krankheitskeime abwaschen – das klingt einfach. Richtiges Händewaschen erfordert aber ein sorgfältiges Vorgehen. Häufig werden die Hände beispielsweise nicht ausreichend lange eingeseift und insbesondere Handrücken, Daumen und Fingerspitzen vernachlässigt.
Gründliches Händewaschen gelingt in sechs Schritten:
Schmutz und auch Krankheitskeime abwaschen – das klingt einfach. Richtiges Händewaschen erfordert aber ein sorgfältiges Vorgehen. Häufig werden die Hände beispielsweise nicht ausreichend lange eingeseift und insbesondere Handrücken, Daumen und Fingerspitzen vernachlässigt.
Gründliches Händewaschen gelingt in sechs Schritten:
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Die Wassertemperatur hat keinen Einfluss auf die Reduktion der Mikroorganismen. Daher sollte die individuell angenehme Wassertemperatur gewählt werden. Viel wichtiger sind die Dauer des Händewaschens und das Maß der Reibung beim Einseifen der Hände.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA); www.infektionsschutz.de;
Die Wassertemperatur hat keinen Einfluss auf die Reduktion der Mikroorganismen. Daher sollte die individuell angenehme Wassertemperatur gewählt werden. Viel wichtiger sind die Dauer des Händewaschens und das Maß der Reibung beim Einseifen der Hände.
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Mit gründlichem Händewaschen von mindestens 20 Sekunden Dauer lassen sich die Keime an den Händen auf ein Tausendstel und weniger senken. Allerdings waschen sich laut einer Befragung der BZgA in Deutschland mehr als die Hälfte der Befragten die Hände kürzer. Dies bedeutet, dass sie die Keimzahl an ihren Händen beim Händewaschen nicht wirksam reduzieren und so ein erhöhtes Risiko haben, selbst zu erkranken oder Keime an andere zu übertragen.
Die optimale Dauer des Händewaschens hängt auch von der konkreten Situation, wie zum Beispiel vom Ausmaß der Verschmutzung der Hände ab. Bei stark verschmutzen Händen ist oftmals auch das Einseifen und Waschen der Hände für eine Dauer von 20 Sekunden zu kurz und gilt daher nur als Richtwert für normal verschmutzte Hände in Alltagssituationen. Als Orientierung: 20 Sekunden entsprechen in etwa dem zweimaligen Summen des Happy-Birthday-Lieds.
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Mit gründlichem Händewaschen von mindestens 20 Sekunden Dauer lassen sich die Keime an den Händen auf ein Tausendstel und weniger senken. Allerdings waschen sich laut einer Befragung der BZgA in Deutschland mehr als die Hälfte der Befragten die Hände kürzer. Dies bedeutet, dass sie die Keimzahl an ihren Händen beim Händewaschen nicht wirksam reduzieren und so ein erhöhtes Risiko haben, selbst zu erkranken oder Keime an andere zu übertragen.
Die optimale Dauer des Händewaschens hängt auch von der konkreten Situation, wie zum Beispiel vom Ausmaß der Verschmutzung der Hände ab. Bei stark verschmutzen Händen ist oftmals auch das Einseifen und Waschen der Hände für eine Dauer von 20 Sekunden zu kurz und gilt daher nur als Richtwert für normal verschmutzte Hände in Alltagssituationen. Als Orientierung: 20 Sekunden entsprechen in etwa dem zweimaligen Summen des Happy-Birthday-Lieds.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA); www.infektionsschutz.de;
Mit Seife die Hände zu waschen, ist deutlich wirksamer als mit Wasser alleine, denn Waschsubstanzen lösen Schmutz und Mikroben von der Haut ab. Zudem neigt man dazu, bei Verwendung von Seife die Hände gründlicher einzureiben und abzuwaschen als ohne, was zur zusätzlichen mechanischen Entfernung von Keimen führt. Auch befinden sich bestimmte Keime im natürlichen Fettfilm der Haut und lassen sich mit Wasser alleine kaum entfernen.
Ist keine Seife vorhanden, sollte man dennoch auf das Händewaschen mit bloßem Wasser nicht verzichten. Denn auch mit Wasser alleine wird zumindest ein Teil der Erreger entfernt. Auch wenn die Verwendung von Seife die Wirksamkeit des Händewaschens deutlich steigert, ließ sich in Untersuchungen bereits durch das Händewaschen nur mit sauberem Wasser beispielsweise die Häufigkeit von Durchfallerkrankungen senken.
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Mit Seife die Hände zu waschen, ist deutlich wirksamer als mit Wasser alleine, denn Waschsubstanzen lösen Schmutz und Mikroben von der Haut ab. Zudem neigt man dazu, bei Verwendung von Seife die Hände gründlicher einzureiben und abzuwaschen als ohne, was zur zusätzlichen mechanischen Entfernung von Keimen führt. Auch befinden sich bestimmte Keime im natürlichen Fettfilm der Haut und lassen sich mit Wasser alleine kaum entfernen.
Ist keine Seife vorhanden, sollte man dennoch auf das Händewaschen mit bloßem Wasser nicht verzichten. Denn auch mit Wasser alleine wird zumindest ein Teil der Erreger entfernt. Auch wenn die Verwendung von Seife die Wirksamkeit des Händewaschens deutlich steigert, ließ sich in Untersuchungen bereits durch das Händewaschen nur mit sauberem Wasser beispielsweise die Häufigkeit von Durchfallerkrankungen senken.
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Bisher gibt es keine Studien, die zeigen, dass die Verwendung von Seifen mit antibakteriellen Zusätzen in der Allgemeinbevölkerung (nicht gemeint sind hier Mitarbeiter der Gesundheitsberufe) einen zusätzlichen Nutzen bringt. Werden die Hände gründlich gewaschen, sind auch normale Seifen in der Lage, Keime zu entfernen, die beispielsweise Durchfall- und Atemwegserkrankungen verursachen.
So konnte in einer Untersuchung durch Händewaschen die Häufigkeit z. B. von Lungenentzündung und Durchfall um mindestens 50 Prozent reduziert werden, zwischen der Verwendung von Seife und antibakterieller Seife gab es aber bei der Erkrankungshäufigkeit keine Unterschiede.
Wichtig ist die Verwendung einer ausreichenden Seifenmenge: In einer weiteren Untersuchung wurde gezeigt, dass die Verwendung von mehr Seife sowohl bei normalen als auch bei antimikrobiellen Seifen zu einer stärkeren Abnahme der Bakterienzahlen führt.
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Bisher gibt es keine Studien, die zeigen, dass die Verwendung von Seifen mit antibakteriellen Zusätzen in der Allgemeinbevölkerung (nicht gemeint sind hier Mitarbeiter der Gesundheitsberufe) einen zusätzlichen Nutzen bringt. Werden die Hände gründlich gewaschen, sind auch normale Seifen in der Lage, Keime zu entfernen, die beispielsweise Durchfall- und Atemwegserkrankungen verursachen.
So konnte in einer Untersuchung durch Händewaschen die Häufigkeit z. B. von Lungenentzündung und Durchfall um mindestens 50 Prozent reduziert werden, zwischen der Verwendung von Seife und antibakterieller Seife gab es aber bei der Erkrankungshäufigkeit keine Unterschiede.
Wichtig ist die Verwendung einer ausreichenden Seifenmenge: In einer weiteren Untersuchung wurde gezeigt, dass die Verwendung von mehr Seife sowohl bei normalen als auch bei antimikrobiellen Seifen zu einer stärkeren Abnahme der Bakterienzahlen führt.
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In einer feuchten Umgebung können sich Mikroorganismen besser halten und vermehren. Daher sollten die Hände nach dem Waschen zügig trocken werden. Außerdem entfernt das Abtrocknen der Hände mit einem Handtuch durch Reibung zusätzlich die Keime, die noch an den Händen oder im Wasser an den Händen haften.
Deshalb gehört Abtrocknen der Hände als ein fester Bestandteil zum wirksamen Händewaschen dazu. Zum Abtrocknen sollten Sie in öffentlichen Sanitärräumen bevorzugt saubere Einmalhandtücher verwenden, um sicherzustellen, dass das Handtuch nicht selbst schon mit Keimen belastet ist.
Auch mit Händetrocknern lassen sich die Feuchtigkeit und durch das Händewaschen von der Haut abgelöste Mikroorganismen entfernen. Während ältere Händetrockner nur relativ langsam die Hände trocknen, lassen sich mit modernen Geräten die Hände in 10 bis 15 Sekunden trocknen.
Beim Vergleich der verschiedenen Methoden, die Hände zu trocknen, sprechen die meisten Untersuchungsergebnisse dafür, dass sich mit Einmalhandtüchern die Hände effektiv trocknen und Bakterien wirksam entfernen lassen. Darüber hinaus wird auf diese Weise der Waschraum am wenigsten mit Keimen belastet.
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In einer feuchten Umgebung können sich Mikroorganismen besser halten und vermehren. Daher sollten die Hände nach dem Waschen zügig trocken werden. Außerdem entfernt das Abtrocknen der Hände mit einem Handtuch durch Reibung zusätzlich die Keime, die noch an den Händen oder im Wasser an den Händen haften.
Deshalb gehört Abtrocknen der Hände als ein fester Bestandteil zum wirksamen Händewaschen dazu. Zum Abtrocknen sollten Sie in öffentlichen Sanitärräumen bevorzugt saubere Einmalhandtücher verwenden, um sicherzustellen, dass das Handtuch nicht selbst schon mit Keimen belastet ist.
Auch mit Händetrocknern lassen sich die Feuchtigkeit und durch das Händewaschen von der Haut abgelöste Mikroorganismen entfernen. Während ältere Händetrockner nur relativ langsam die Hände trocknen, lassen sich mit modernen Geräten die Hände in 10 bis 15 Sekunden trocknen.
Beim Vergleich der verschiedenen Methoden, die Hände zu trocknen, sprechen die meisten Untersuchungsergebnisse dafür, dass sich mit Einmalhandtüchern die Hände effektiv trocknen und Bakterien wirksam entfernen lassen. Darüber hinaus wird auf diese Weise der Waschraum am wenigsten mit Keimen belastet.
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Richtiges Händewaschen schützt vor ansteckenden Infektionen! Falsches oder sehr häufiges Händewaschen, vor allem bei hohen Wassertemperaturen oder mit scharfen Reinigungsmitteln, strapaziert allerdings die Haut: Der schützende Säureschutzmantel und natürliche Hautfette, die die oberste Hornschicht der Haut widerstandsfähig halten, können ausgewaschen werden.
Die Haut kann austrocknen und Hautirritationen können die Folge sein.
Bevorzugen Sie deshalb zum Händewaschen milde, pH-neutrale Waschsubstanzen. Das Eincremen der Hände mit einer feuchtigkeitsspendenden und rückfettenden Hautpflege unterstützt die Regeneration der Haut. Cremen Sie strapazierte Hände je nach Bedarf nach dem Waschen oder zwischendurch ein.
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Richtiges Händewaschen schützt vor ansteckenden Infektionen! Falsches oder sehr häufiges Händewaschen, vor allem bei hohen Wassertemperaturen oder mit scharfen Reinigungsmitteln, strapaziert allerdings die Haut: Der schützende Säureschutzmantel und natürliche Hautfette, die die oberste Hornschicht der Haut widerstandsfähig halten, können ausgewaschen werden.
Die Haut kann austrocknen und Hautirritationen können die Folge sein.
Bevorzugen Sie deshalb zum Händewaschen milde, pH-neutrale Waschsubstanzen. Das Eincremen der Hände mit einer feuchtigkeitsspendenden und rückfettenden Hautpflege unterstützt die Regeneration der Haut. Cremen Sie strapazierte Hände je nach Bedarf nach dem Waschen oder zwischendurch ein.
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Desinfektionsmittel reduzieren die Keimzahl auf der Haut der Hände und je nach Präparat auch bestimmte Viren. Dies dient zum einen dem eigenen Schutz vor pathogenen Keimen und Viren, zum anderen beugt es auch deren Verbreitung vor. Im Allgemeinen ist es nicht nötig, nach jedem Händewaschen ein Desinfektionsmittel zu benutzen. Angezeigt allerdings ist die Desinfektion der Hände insbesondere bei Tätigkeiten, die mikrobiologische Gefährdungen darstellen oder wenn das Ansteckungsrisiko in der Arbeitsgemeinschaft durch erkrankte Personen erhöht ist.
Desinfektionsmittel reduzieren die Keimzahl auf der Haut der Hände und je nach Präparat auch bestimmte Viren. Dies dient zum einen dem eigenen Schutz vor pathogenen Keimen und Viren, zum anderen beugt es auch deren Verbreitung vor. Im Allgemeinen ist es nicht nötig, nach jedem Händewaschen ein Desinfektionsmittel zu benutzen. Angezeigt allerdings ist die Desinfektion der Hände insbesondere bei Tätigkeiten, die mikrobiologische Gefährdungen darstellen oder wenn das Ansteckungsrisiko in der Arbeitsgemeinschaft durch erkrankte Personen erhöht ist.
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Richtige Händedesinfektion erfordert ein sorgfältiges Vorgehen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Die Mittel müssen richtig ausgewählt und eingesetzt werden, da sie ansonsten unwirksam sind. Es sollten ausschließlich Desinfektionsmittel verwendet werden, die nach VAH und/oder RKI zertifiziert sind (VAH-Liste / RKI-Liste).
- Je nach Art der Verschmutzung kann vor der Desinfektion auf das Händewaschen verzichtet werden, um die Haut nicht unnötig zu belasten.
- Desinfektionsmittel nur aus Spendern in gebrauchsfertiger Konzentration entnehmen und in den trockenen Händen verreiben (siehe Grafik).
- Die empfohlenen Einwirkzeiten müssen beachtet werden. Die Einwirkzeit ist die Zeitdauer, die benötigt wird, um mindestens 99,999 Prozent der Bakterien, 99,99% der Pilze und 99,9% der Viren abzutöten oder zu inaktivieren.
- Nach abgeschlossener Desinfektion die Hände nicht waschen.
- Da auch Desinfektionsmittel nur eine begrenzte Haltbarkeit haben, ist auf das Haltbarkeitsdatum zu achten.
Richtige Händedesinfektion erfordert ein sorgfältiges Vorgehen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Die Mittel müssen richtig ausgewählt und eingesetzt werden, da sie ansonsten unwirksam sind. Es sollten ausschließlich Desinfektionsmittel verwendet werden, die nach VAH und/oder RKI zertifiziert sind (VAH-Liste / RKI-Liste).
- Je nach Art der Verschmutzung kann vor der Desinfektion auf das Händewaschen verzichtet werden, um die Haut nicht unnötig zu belasten.
- Desinfektionsmittel nur aus Spendern in gebrauchsfertiger Konzentration entnehmen und in den trockenen Händen verreiben (siehe Grafik).
- Die empfohlenen Einwirkzeiten müssen beachtet werden. Die Einwirkzeit ist die Zeitdauer, die benötigt wird, um mindestens 99,999 Prozent der Bakterien, 99,99% der Pilze und 99,9% der Viren abzutöten oder zu inaktivieren.
- Nach abgeschlossener Desinfektion die Hände nicht waschen.
- Da auch Desinfektionsmittel nur eine begrenzte Haltbarkeit haben, ist auf das Haltbarkeitsdatum zu achten.
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Hautschutzmittel entsprechen im juristischen Sinn nicht der PSA-Verordnung (EU) 2016/425, sondern der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Hier wird gefordert, die Auslobungen von Hautschutzmitteln in einem Wirksamkeitsnachweis nachzuweisen.
Hautschutzmittel gehören zu den persönlichen Schutzmaßnahmen. Sie sind nach § 2 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) in Verbindung mit § 3 Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber für die betroffenen Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für Maßnahmen nach § 3 Abs.3 Arbeitsschutzgesetz dürfen den Beschäftigten nicht auferlegt werden. Hautschutzmittel müssen daher von dem Unternehmer grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Hautschutzmittel entsprechen im juristischen Sinn nicht der PSA-Verordnung (EU) 2016/425, sondern der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Hier wird gefordert, die Auslobungen von Hautschutzmitteln in einem Wirksamkeitsnachweis nachzuweisen.
Hautschutzmittel gehören zu den persönlichen Schutzmaßnahmen. Sie sind nach § 2 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) in Verbindung mit § 3 Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber für die betroffenen Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für Maßnahmen nach § 3 Abs.3 Arbeitsschutzgesetz dürfen den Beschäftigten nicht auferlegt werden. Hautschutzmittel müssen daher von dem Unternehmer grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
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Untersuchungen haben gezeigt, dass bei Verwendung geeigneter Hautschutzmittel weniger Hautkrankheiten auftreten. Voraussetzung ist allerdings neben der richtigen Auswahl und Anwendung, dass nach einem stimmigen Gesamtkonzept verfahren wird. Hierzu gehören hautschonende Arbeitstechniken, schonende Reinigung der Haut nach der Arbeit und Pflege in der Freizeit, Mitarbeiterschulung und Motivationsförderung, ggf. gezielte Einzelberatung von Mitarbeitern mit Hautproblemen.
Untersuchungen haben gezeigt, dass bei Verwendung geeigneter Hautschutzmittel weniger Hautkrankheiten auftreten. Voraussetzung ist allerdings neben der richtigen Auswahl und Anwendung, dass nach einem stimmigen Gesamtkonzept verfahren wird. Hierzu gehören hautschonende Arbeitstechniken, schonende Reinigung der Haut nach der Arbeit und Pflege in der Freizeit, Mitarbeiterschulung und Motivationsförderung, ggf. gezielte Einzelberatung von Mitarbeitern mit Hautproblemen.
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Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für den Einsatz und die Auswahl von Hautschutzmitteln. Der Unternehmer hat dabei festzulegen und zu dokumentieren, ob und welche Art von Hautschutzmitteln für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist.
Hautprodukte können Inhaltsstoffe enthalten, die beispielsweise das Eindringen von Arbeitsstoffen in die Haut fördern können. Weiterhin können Wechselwirkungen mit Chemikalienschutzhandschuhen nicht ausgeschlossen werden.
Die Anwendung eigener Hautprodukte sollte daher mit dem Arbeitgeber, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt abgesprochen werden.
Ärztlich verordnete Hautprodukten sollten am Arbeitsplatz nur in Rücksprache mit dem Betriebsarzt benutzt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für den Einsatz und die Auswahl von Hautschutzmitteln. Der Unternehmer hat dabei festzulegen und zu dokumentieren, ob und welche Art von Hautschutzmitteln für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist.
Hautprodukte können Inhaltsstoffe enthalten, die beispielsweise das Eindringen von Arbeitsstoffen in die Haut fördern können. Weiterhin können Wechselwirkungen mit Chemikalienschutzhandschuhen nicht ausgeschlossen werden.
Die Anwendung eigener Hautprodukte sollte daher mit dem Arbeitgeber, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt abgesprochen werden.
Ärztlich verordnete Hautprodukten sollten am Arbeitsplatz nur in Rücksprache mit dem Betriebsarzt benutzt werden.
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Hautschutzmittel gehören zu den persönlichen Schutzmaßnahmen. Sie sind nach § 2 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) in Verbindung mit § 3 Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber für die betroffenen Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz dürfen den Beschäftigten nicht auferlegt werden. Hautschutzmittel müssen daher von dem Unternehmer grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Nur bei Verdacht auf eine Berufskrankheit, übernimmt der Unfallversicherungsträger ggf. für einen bestimmten Zeitraum nach der Meldung der Erkrankung die Kosten für besondere Maßnahmen.
Hautschutzmittel gehören zu den persönlichen Schutzmaßnahmen. Sie sind nach § 2 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) in Verbindung mit § 3 Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber für die betroffenen Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz dürfen den Beschäftigten nicht auferlegt werden. Hautschutzmittel müssen daher von dem Unternehmer grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Nur bei Verdacht auf eine Berufskrankheit, übernimmt der Unfallversicherungsträger ggf. für einen bestimmten Zeitraum nach der Meldung der Erkrankung die Kosten für besondere Maßnahmen.
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Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass eine Hautgefährdung vorliegt und Schutzhandschuhe oder Hautschutzmittel eine geeignete Maßnahme zur Minimierung der Hautgefährdung darstellen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Ist das nicht der Fall, sind die Beschäftigten nach §17 ArbSchG berechtigt, sich direkt oder über ihren Vorgesetzten, ihren Betriebsarzt, ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ihren Betriebsrat an den Arbeitgeber zu wenden.
Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass eine Hautgefährdung vorliegt und Schutzhandschuhe oder Hautschutzmittel eine geeignete Maßnahme zur Minimierung der Hautgefährdung darstellen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Ist das nicht der Fall, sind die Beschäftigten nach §17 ArbSchG berechtigt, sich direkt oder über ihren Vorgesetzten, ihren Betriebsarzt, ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ihren Betriebsrat an den Arbeitgeber zu wenden.
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Vor jeder Benutzung müssen Persönliche Schutzausrüstungen vom Beschäftigten auf augenscheinliche Mängel hin geprüft werden (Sicht-/Funktionsprüfung). Sofern dieser vermutet, dass kein ordnungsgemäßer Zustand der PSA vorliegt, so hat er dieses dem Unternehmer bzw. seinem Beauftragten unverzüglich zu melden.
Vor jeder Benutzung müssen Persönliche Schutzausrüstungen vom Beschäftigten auf augenscheinliche Mängel hin geprüft werden (Sicht-/Funktionsprüfung). Sofern dieser vermutet, dass kein ordnungsgemäßer Zustand der PSA vorliegt, so hat er dieses dem Unternehmer bzw. seinem Beauftragten unverzüglich zu melden.
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Wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt oder einen anderen Arzt Ihres Vertrauens. Er wird Sie beraten, ob die Hautveränderungen mit Ihren persönlichen Arbeitsbedingungen in einem Zusammenhang stehen könnten. Jeder Arzt ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufskrankheitenanzeige zu erstatten, sofern der begründete Verdacht einer Erkrankung nach der Berufskrankheitenliste besteht.
Wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt oder einen anderen Arzt Ihres Vertrauens. Er wird Sie beraten, ob die Hautveränderungen mit Ihren persönlichen Arbeitsbedingungen in einem Zusammenhang stehen könnten. Jeder Arzt ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufskrankheitenanzeige zu erstatten, sofern der begründete Verdacht einer Erkrankung nach der Berufskrankheitenliste besteht.
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In aller Regel ist die Erfahrung zu machen, dass es mit weniger Irritation für die Haut verbunden ist, wenn zuerst eine möglichst milde Hautreinigung erfolgt und danach die Desinfektion (und nicht umgekehrt). Oft genügt die Desinfektion allein und eine vorherige Reinigung ist nicht notwendig. Branchenspezifisch können sich Notwendigkeiten für die eine oder andere Reihenfolge ergeben.
In aller Regel ist die Erfahrung zu machen, dass es mit weniger Irritation für die Haut verbunden ist, wenn zuerst eine möglichst milde Hautreinigung erfolgt und danach die Desinfektion (und nicht umgekehrt). Oft genügt die Desinfektion allein und eine vorherige Reinigung ist nicht notwendig. Branchenspezifisch können sich Notwendigkeiten für die eine oder andere Reihenfolge ergeben.
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Zur Verfügung stellen bedeutet, dass Persönliche Schutzausrüstungen am Einsatzort funktionsbereit vorhanden sind. Dabei ist zu beachten, dass nur solche PSA zur Verfügung gestellt werden darf, die mit der CE-Kennzeichnung versehen ist. Mit der vorhandenen CE-Kennzeichnung ist auch die Forderung des § 2 Abs. 1 Ziffer 1 der PSA-Benutzungsverordnung erfüllt.
Zur Verfügung stellen bedeutet, dass Persönliche Schutzausrüstungen am Einsatzort funktionsbereit vorhanden sind. Dabei ist zu beachten, dass nur solche PSA zur Verfügung gestellt werden darf, die mit der CE-Kennzeichnung versehen ist. Mit der vorhandenen CE-Kennzeichnung ist auch die Forderung des § 2 Abs. 1 Ziffer 1 der PSA-Benutzungsverordnung erfüllt.
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Bei schmutzintensiven Tätigkeiten sollte zunächst versucht werden, geeignete Handschuhe zu verwenden. Vor Arbeitsbeginn sollte ein Hautschutzmittel aufgetragen werden. Hautschutzmittel benetzen die feinen Vertiefungen der Haut und erleichtern eine anschließende Reinigung mit möglichst sanften (z. B. reibemittelfreien) Hautreinigern. Mit anderen Worten: Die Anwendung von Hautschutzmitteln ist bei dem vorhersehbaren Auftreten von Hautverunreinigungen eine wichtige Voraussetzung für eine schonende Handreinigung.
Für die Reinigung sollte keine Handbürste verwendet werden, da dies die Haut mechanisch stark belastet. Inakzeptabel ist, vor allem bei schon vorgeschädigter Haut, die Verwendung einer Handbürste durch mehrere Mitarbeiter. Bei der Reinigung mit einer »Gemeinschaftsbürste« können Keime in die Haut einmassiert werden und dann zu entzündlichen Reaktionen (Ekzemen) führen.
Bei schmutzintensiven Tätigkeiten sollte zunächst versucht werden, geeignete Handschuhe zu verwenden. Vor Arbeitsbeginn sollte ein Hautschutzmittel aufgetragen werden. Hautschutzmittel benetzen die feinen Vertiefungen der Haut und erleichtern eine anschließende Reinigung mit möglichst sanften (z. B. reibemittelfreien) Hautreinigern. Mit anderen Worten: Die Anwendung von Hautschutzmitteln ist bei dem vorhersehbaren Auftreten von Hautverunreinigungen eine wichtige Voraussetzung für eine schonende Handreinigung.
Für die Reinigung sollte keine Handbürste verwendet werden, da dies die Haut mechanisch stark belastet. Inakzeptabel ist, vor allem bei schon vorgeschädigter Haut, die Verwendung einer Handbürste durch mehrere Mitarbeiter. Bei der Reinigung mit einer »Gemeinschaftsbürste« können Keime in die Haut einmassiert werden und dann zu entzündlichen Reaktionen (Ekzemen) führen.
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Stäube können nicht nur die Atemwege, sondern auch die Haut belasten. Wenn feine Staubpartikel tief in die Poren der Haut eindringen, können diese in Verbindung mit Schweiß sehr intensiv einwirken und, vor allem bei vorgeschädigter Haut, zu weiteren Hauterkrankungen führen.
Zum Schutz vor Stäuben und Schmutz können z. B. einseitig beschichtete Gewebehandschuhe eingesetzt werden. Die flächige Beschichtung der Handschuhinnenseiten erschwert eine Durchdringung des Gewebes. Dadurch ist die Handinnenseite besser vor Stäuben und Schmutz geschützt als bei gewöhnlichen Baumwollhandschuhen. Der Handschuhrücken ist nicht beschichtet und ermöglicht in der Regel eine ausreichende Abgabe von Handschweiß nach außen.
Da ein Staubeintrag in den Handschuh schon aufgrund des unbeschichteten Handschuhrückens nicht völlig vermieden werden kann, sollten diese Gewebehandschuhe regelmäßig gegen neue oder gewaschene Exemplare ausgetauscht werden.
Stäube können nicht nur die Atemwege, sondern auch die Haut belasten. Wenn feine Staubpartikel tief in die Poren der Haut eindringen, können diese in Verbindung mit Schweiß sehr intensiv einwirken und, vor allem bei vorgeschädigter Haut, zu weiteren Hauterkrankungen führen.
Zum Schutz vor Stäuben und Schmutz können z. B. einseitig beschichtete Gewebehandschuhe eingesetzt werden. Die flächige Beschichtung der Handschuhinnenseiten erschwert eine Durchdringung des Gewebes. Dadurch ist die Handinnenseite besser vor Stäuben und Schmutz geschützt als bei gewöhnlichen Baumwollhandschuhen. Der Handschuhrücken ist nicht beschichtet und ermöglicht in der Regel eine ausreichende Abgabe von Handschweiß nach außen.
Da ein Staubeintrag in den Handschuh schon aufgrund des unbeschichteten Handschuhrückens nicht völlig vermieden werden kann, sollten diese Gewebehandschuhe regelmäßig gegen neue oder gewaschene Exemplare ausgetauscht werden.
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Bei bestimmten Arbeiten müssen ggf. für längere Zeit flüssigkeitsdichte Chemikalienschutzhandschuhe getragen werden. Dabei kann es je nach Dauer dieser Arbeiten und Temperatur zu massiver Schweißbildung im Handschuh kommen. Schweiß führt bei längerem Einwirken zum Aufweichen der Haut. In die aufgeweichte Haut können Schadstoffe und Krankheitserreger leichter eindringen.
Kann die Tragedauer der Chemikalienschutzhandschuhe nicht reduziert werden, können Handschuhe mit einem innen liegenden Strickgewebe oder Unterziehhandschuhe aus Baumwolle verwendet werden. Unterziehhandschuhe haben den Vorteil, dass man den Chemikalienschutzhandschuh meistens weiter nutzen kann und bei Bedarf nur den verschwitzten Unterziehhandschuh wechseln muss.
Es können auch mehrere Paare der Chemikalienschutzhandschuhe genutzt werden. Wenn ein Handschuhpaar verschwitzt ist, kann man dieses auf einer Aufhängevorrichtung trocknen lassen und benutzt dann ein anderes, trockenes Paar dieser Handschuhe.
Von der Benutzung spezieller Hautschutzmittel, die die Hauterweichung durch das Schwitzen in Handschuhen verringern sollen, wird nach heutigem Kenntnisstand abgeraten. Bisher liegen keine überzeugenden Nachweise einer Schweißreduzierung oder Barrierestabilisierung beim Einsatz von Hautschutzmitteln unter Schutzhandschuhen vor.
Bei bestimmten Arbeiten müssen ggf. für längere Zeit flüssigkeitsdichte Chemikalienschutzhandschuhe getragen werden. Dabei kann es je nach Dauer dieser Arbeiten und Temperatur zu massiver Schweißbildung im Handschuh kommen. Schweiß führt bei längerem Einwirken zum Aufweichen der Haut. In die aufgeweichte Haut können Schadstoffe und Krankheitserreger leichter eindringen.
Kann die Tragedauer der Chemikalienschutzhandschuhe nicht reduziert werden, können Handschuhe mit einem innen liegenden Strickgewebe oder Unterziehhandschuhe aus Baumwolle verwendet werden. Unterziehhandschuhe haben den Vorteil, dass man den Chemikalienschutzhandschuh meistens weiter nutzen kann und bei Bedarf nur den verschwitzten Unterziehhandschuh wechseln muss.
Es können auch mehrere Paare der Chemikalienschutzhandschuhe genutzt werden. Wenn ein Handschuhpaar verschwitzt ist, kann man dieses auf einer Aufhängevorrichtung trocknen lassen und benutzt dann ein anderes, trockenes Paar dieser Handschuhe.
Von der Benutzung spezieller Hautschutzmittel, die die Hauterweichung durch das Schwitzen in Handschuhen verringern sollen, wird nach heutigem Kenntnisstand abgeraten. Bisher liegen keine überzeugenden Nachweise einer Schweißreduzierung oder Barrierestabilisierung beim Einsatz von Hautschutzmitteln unter Schutzhandschuhen vor.
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Das Hautschutzmittel muss für den vorgesehenen Schutz, z. B. gegen Lösemittel, geeignet sein. Haben verschiedene Mitarbeiter mit vergleichbaren Stoffen Umgang, ist normalerweise ein einheitliches Hautschutzmittel ausreichend. Individuelle Hautschutzmittel sind nur notwendig, wenn bei einzelnen Mitarbeitern Allergien gegen Inhaltsstoffe eines Hautschutzmittels bestehen oder an bestimmten Arbeitsplätzen spezielle Anforderungen gestellt werden.
Wird ein geeignetes Hautschutzmittel von der überwiegenden Mehrheit der Beschäftigten akzeptiert und mit Erfolg angewendet, ist es besser, bei speziellen Anforderungen an einzelnen Arbeitsplätzen ein zusätzliches Hautschutzmittel einzusetzen. Die Verwendung von einem Universalmittel für alle bzw. alle Arbeitsbereiche ist häufig nicht möglich.
Das Hautschutzmittel muss für den vorgesehenen Schutz, z. B. gegen Lösemittel, geeignet sein. Haben verschiedene Mitarbeiter mit vergleichbaren Stoffen Umgang, ist normalerweise ein einheitliches Hautschutzmittel ausreichend. Individuelle Hautschutzmittel sind nur notwendig, wenn bei einzelnen Mitarbeitern Allergien gegen Inhaltsstoffe eines Hautschutzmittels bestehen oder an bestimmten Arbeitsplätzen spezielle Anforderungen gestellt werden.
Wird ein geeignetes Hautschutzmittel von der überwiegenden Mehrheit der Beschäftigten akzeptiert und mit Erfolg angewendet, ist es besser, bei speziellen Anforderungen an einzelnen Arbeitsplätzen ein zusätzliches Hautschutzmittel einzusetzen. Die Verwendung von einem Universalmittel für alle bzw. alle Arbeitsbereiche ist häufig nicht möglich.