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Glossar

Hier finden Sie wichtige Begriffserklärungen in alphabetischer Sortierung.

 EG-Baumusterprüfung
Eine EG-Baumusterprüfung ist die Prüfung eines Produktes durch eine benannte (notifizierte) Stelle. Um bestimmte Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringen zu dürfen ist diese Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Darunter fallen z. B. persönliche Schutzausrüstungen, die nach der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 in die Kategorien II und III eingestuft werden.
 EG-Konformitätserklärung
Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, ggf. sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist.
 Einstufung
Die Zuordnung von Gefahrstoffen zu bestimmten Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien ((EG) Nr. 1272/2008) mit den zugehörigen H-Sätzen.
 Ekzem
Ekzem ist ein medizinischer Fachbegriff für nichtinfektiöse Entzündungen der äußeren Haut (Oberhaut oder obere Dermis (Lederhaut)). Sie können sich durch Rötung, Knötchen, Bläschen, Nässen oder Schuppenbildung bemerkbar machen. Dabei handelt es sich um eine nicht ansteckende Krankheit.
 Elastomere
Elastomere sind natürliche oder synthetische makromolekulare Stoffe (Polymere), mit gummielastischem Verhalten. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch häufig der Ausdruck Gummi verwendet.
 Emulgator
Stoff, der es ermöglicht,  ein fein verteiltes Gemisch (Emulsion) aus zwei nicht mischbaren Flüssigkeiten durch Änderung ihrer Grenzflächenspannung herzustellen und zu stabilisieren.
 Epidermis
Die menschliche Haut hat einen schichtförmigen Aufbau. Die äußere Hautschicht ist die Epidermis (Oberhaut). Sie übernimmt eine wichtige Schutzfunktion gegen äußere Einflüsse. Ihre oberste Schicht ist die Hornschicht.
 Erbgutverändernd
Stoffe und Zubereitungen, die bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut vererbbare genetische Schäden zur Folge haben oder deren Häufigkeit erhöhen können.
 Ergänzende Gefahrenhinweise - EUH-Sätze
Die CLP-Verordnung enthält neben den H-Sätzen noch ergänzend  EUH-Sätze (supplemental hazard statements). Sie greifen Inhalte auf, die im GHS der Vereinten Nationen nicht geregelt sind.
 Ermittlungspflicht
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gefahren, die von einem verwendeten Stoff ausgehen, zu ermitteln (vgl. § 7 GefStoffV). Dies gilt auch für Arbeitsstoffe, die noch keine Gefährlichkeitszuordnung (H- und P-Sätze) haben. Der Händler  muss dem Verbraucher eine eindeutige Auskunft über eine mögliche Gefährlichkeit des Arbeitsstoffes geben. Mögliche Gefährdungen müssen vor Benutzung im Betrieb ermittelt werden.
 Europäische Normen (EN-Normen) für Schutzhandschuhe
Die so genannten harmonisierten europäischen Normen sind ein untergesetzliches Regelwerk zur Konkretisierung von EU-Richtlinien und Verordnungen. In ihnen werden nachprüfbare Parameter und Kennwerte festgelegt, die Gefährdungen und Belastungen beschreiben. In der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 werden die grundsätzlichen Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen für den europäischen Binnenmarkt geregelt. Von dieser Verordnung ausgehend regeln die dazugehörigen Normen die technischen Details. Beispiele hierfür sind:

- DIN EN ISO 374-1 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen (Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken)
- DIN EN ISO 374-2 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen (Teil 2: Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration)
- DIN EN 16523-1 - Bestimmung des Widerstandes von Materialien gegen die Permeation von Chemikalien (Teil 1: Permeation durch flüssige Chemikalie unter Dauerkontakt) (Ersatz für DIN EN 374-3)
- DIN EN 16523-2 - Bestimmung des Widerstandes von Materialien gegen die Permeation von Chemikalien (Teil 2: Permeation durch potentiell gefährliche gasförmige Chemikalien unter Dauerkontakt)
- DIN EN ISO 374-4 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen (Teil 4: Bestimmung des Widerstandes gegen Degradation durch Chemikalien)
- DIN EN ISO 374-5 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen (Teil 5: Terminologie und Leistungsanforderungen für Risiken durch Mikroorganismen)
- DIN EN 388 - Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken
- DIN EN 407 - Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken (Hitze und/oder Feuer)
- DIN EN 420 - Schutzhandschuhe - Allgemeine Anforderung und Prüfverfahren (Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, www.beuth.de).
 Explosionsgefährlich
Nach GHS bzw. der CLP-Verordnung EG Nr. 1272/2008 werden explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff mit dem Piktogramm GHS01 gekennzeichnet.