Glossar
Hier finden Sie wichtige Begriffserklärungen in alphabetischer Sortierung.
- CAS-Nummer
- Jede einzelne Chemikalie wird bei Publikation von der Amerikanischen Chemischen Gesellschaft (American Chemical Society) registriert und erhält dabei eine so genannte CAS-Nr., die somit, ähnlich wie das Kennzeichen eines PKWs, eindeutig einer Chemikalie zugeordnet ist.
- CE-Kennzeichnung
- Marktzulassungszeichen, womit der Hersteller erklärt, dass das Produkt allen hierfür geltenden europäischen Vorschriften entspricht und es den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde. Es ermöglich den freien Warenverkehr innerhalb des Binnenmarktes.
- Chemikaliengesetz (ChemG)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen. Dies beinhaltet, dass Chemikalien vor dem Inverkehrbringen auf ihre Gefährdungen geprüft und entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Im Chemikaliengesetz wird festgelegt, wie dies zu erfolgen hat.
- Chemische Einwirkungen
- Chemische Einwirkungen auf die Haut erfolgen vor allem durch reizende (s. a. "Reizend" bzw. "Ausrufezeichen"), ätzende (s. a. "Ätzend") oder toxische Stoffe (s. a. "Toxizität" bzw. "Giftig").
- Chlorinierung
- Die Chlorinierung ist ein Prozess während der Herstellung bestimmter Handschuhe, welcher durch das Glätten der Materialoberfläche das leichtere Anziehen gewährleistet und den Tragekomfort der Schutzhandschuhe verbessert. Die Chlorinierung ist dauerhaft und irreversibel und wird auch Halogenierung genannt.
- Chronisch schädigend
- Stoffe und Zubereitungen, die bei wiederholter oder länger andauernder Exposition einen Gesundheitsschaden verursachen, der durch die herkömmlichen Kategorien (erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, krebserzeugend) nicht abgedeckt ist.
- Chronisches Kontaktekzem / Abnutzungsekzem
- Diese Hauterkrankung entsteht durch Einwirkung von bestimmten Schadstoffen (wie z. B. Wasch-, Reinigungs- und Sprühmittel, organische Lösemittel, Mineralöle, Kühlschmierstoffkonzentrate, Haarbehandlungsmittel) über einen längeren Zeitraum wiederholt in niedriger Konzentration auf die Haut. Das chronische Kontaktekzem wird auch als subtoxisch-kummulatives Ekzem, degeneratives Ekzem oder auch als Abnutzungsdermatose bezeichnet.
- CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- Die Abkürzung CLP bedeutet: Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen). Ziel der Verordnung ist die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sowie die Gewährleistung des freien Warenverkehrs innerhalb des europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen. Die Verordnung ist am 20.01.2009 in Kraft getreten. Die Stoff- und Zubereitungsrichtlinie (67/548/EWG und 1999/45/EG) werden zum 01.06.2015 aufgehoben (s. a. Eintrag: GHS).
- Corneometrie
- Messverfahren zur Erfassung des Feuchtigkeitsgehaltes der oberen Hautschicht (Hornschicht).