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Glossar

Hier finden Sie wichtige Begriffserklärungen in alphabetischer Sortierung.

 Gasflasche
Nach GHS bzw. der CLP-Verordnung EG Nr. 1272/2008 weist das Piktogramm GHS04 auf unter Druck stehende Gase hin.
 Gefährdungsermittlung
Um z. B. arbeitsbedingte Hauterkrankungen zu verhüten, hat der Unternehmer gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, alle Arbeitsplätze in Hinblick auf mögliche hautgefährdende Tätigkeiten zu untersuchen. Die Gefährdungsermittlung am Arbeitsplatz setzt die Beobachtung des gesamten Arbeitsablaufes vor Ort voraus. Hierbei werden alle möglichen hautgefährdenden Tätigkeiten bezüglich Art der Hautgefährdung, der Eigenschaften hautschädigender Stoffe (technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter), sowie Intensität, Häufigkeit bzw. zeitlicher Umfang hautgefährdender Tätigkeiten, belastende Klimafaktoren und Feuchtarbeit erfasst. Die Ergebnisse werden beurteilt und daraus praktische Maßnahmen abgeleitet.
 Gefahrenpiktogramme
Auffälligstes Element der Kennzeichnung nach GHS bzw. der CLP-Verordnung EG Nr. 1272/2008 sind die Gefahrenpiktogramme: schwarze Symbole auf weißem Hintergrund in rot umrandeten Rauten. Sie warnen bildhaft vor den Gefahren.
Die Piktogramme ersetzten 2015 die früheren Gefahrensymbole (schwarze Symbole auf orangefarbenem Hintergrund). Aufgrund der höheren Anzahl von Gefahrenklassen im Vergleich zu den Gefährlichkeitsmerkmalen sowie möglicher Umstufungen von Stoffen und Gemischen können die bisherigen orangefarbenen Gefahrensymbole nicht 1:1 durch die GHS-Piktogramme ersetzt werden.
 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen regelt u. a. umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen.
 Gesundheitsgefahr
Nach GHS bzw. der CLP-Verordnung EG Nr. 1272/2008 steht das Piktogramm GHS08 für schwere Gesundheitsschäden, z. B. durch karzinogene oder die Atemwege sensibilisierende Stoffe und Gemische.
 GHS
Das Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen ist mit der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 am 20. Januar 2009 in Europa in Kraft getreten und ersetzte bis 2015 die bisherige europäische Stoffrichtlinie 67/548/EWG sowie die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG. Seit Dezember 2010 dürfen Stoffe, seit Juni 2015 Gemische/Zubereitungen nur noch nach der neuen Verordnung gekennzeichnet werden (doppelte Kennzeichnung auf dem Etikett ist nicht zulässig). In Sicherheitsdatenblättern jedoch mussten bis 2015 sowohl die neue als auch die alte Einstufung parallel aufgeführt werden.
Die bis dato verwendeten Gefahrensymbole wurden durch die neuen GHS-Gefahrenpiktogramme ersetzt. Anstelle der orangefarbenen Gefahrensymbole stehen weiße, auf der Spitze stehende Quadrate mit rotem Rand.
 Giftig
Nach GHS bzw. der CLP-Verordnung EG Nr. 1272/2008 werden akut toxische Stoffe und Gemische mit dem Piktogramm GHS06 gekennzeichnet.
 Griffsicherheit
Griffsicherheit ist im Wesentlichen von Form und Größe des Schutzhandschuhes sowie von Flexibilität und dem Reibungswiderstand der Materialien abhängig. Die Griffsicherheit kann durch Profilierung (z. B. Rautenprofil) verbessert werden.