Glossar
Hier finden Sie wichtige Begriffserklärungen in alphabetischer Sortierung.
- Abriebfestigkeit
- Maß für die mechanische Belastbarkeit eines Schutzhandschuhs gemäß EN 388. Die Prüfmuster des Handschuhmaterials werden bei festgelegtem Druck mit einer zyklisch gleichmäßigen Bewegung abgerieben. Je nach Anzahl der Zyklen, denen das Material standgehalten hat, wird der Schutzhandschuh einer Leistungsstufe zwischen 1 und 4 zugeordnet. Stufe 1 entspricht einer vergleichsweise geringen, Stufe 4 einer sehr hohen Abriebfestigkeit. Falls der Schutzhandschuh die Mindestanforderungen an die Abriebfestigkeit nicht erfüllt, wird hierfür die Ziffer 0 angegeben.
- Absorption
- Als Absorption wird die Aufnahme eines Stoffes in einen anderen bezeichnet, ohne dass eine chemische Reaktion stattfindet. Ein Atom, Molekül oder Ion wird dabei in einer anderen Phase aufgenommen. Chemikalienschutzhandschuhe können beispielsweise Lösemittel, gegen die sie schützen sollen, absorbieren, indem diese in das Handschuhmaterial eingelagert werden.
- Akutes Kontaktekzem (toxisch-irritatives Ekzem)
- Hauterkrankung, die durch Einwirkung von sofort reizenden (primär irritierenden) Einwirkungen entsteht. Hierzu gehören beispielsweise alkalische Verbindungen, Säuren, organische Lösemittel und Kaltreiniger aber auch mechanische Reizungen sowie Wärme und UV-Strahlen. Das akute Kontaktekzem entwickelt sich obligat bei jedem Menschen, sofern die Konzentration bzw. Dosis der irritierenden Einwirkungen hoch genug ist.
- Allergen
- Stoff, der eine Allergie auslösen kann. Sowohl Chemikaliengemische, als auch Hautcremes und Schutzhandschuhe können Allergene enthalten. Zum Beispiel Duftstoffe und Konservierungsstoffe können als Allergene wirken. Nicht alle Hersteller geben an, ob Allergene in Ihren Produkten enthalten sind. Sofern in einem Betrieb Mitarbeiter unter einer Allergie leiden, sollten die Hersteller gezielt daraufhin angesprochen werden, welche Produkte empfohlen werden können.
- Allergie
- Eine fehlgeleitete Überreaktion des Immunsystems. Die Allergie wird durch den Kontakt des Organismus mit einem Allergen hervorgerufen. Das Immunsystem überprüft eine unbekannte Substanz und stuft sie irrtümlich als gefährlich ein. Dann entwickelt es Abwehrstoffe für den nächsten Angriff. Diesen Vorgang bezeichnet man auch als Sensibilisierung (s.a. Eintrag: Sensibilisierend). Der Stoff, der die Allergie auslöst, wird Allergen genannt.
- Allergisches Kontaktekzem
- Hauterkrankung (Ekzem), die durch eine Reaktion der Haut auf ein Allergen entsteht. Es kann nicht vorausgesagt werden, welche Personen auf welche Substanzen allergisch reagieren. Eine allergische Reaktion kann auch erst nach Jahren durch wiederholten Kontakt auftreten.
- AQL
- Der Acceptable Quality Level (AQL) ist ein Begriff aus dem Bereich des Qualitätsmanagements. Er beschreibt einen nach Normen vorgeschriebenen durchschnittlichen Qualitätslevel - eine statistische Norm, die von Industrieverbänden, Kunden und Herstellern definiert wurde. Je niedriger der AQL ist, desto beständiger ist die Produktqualität.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist seit Dezember 2008 in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt, die zuletzt im Oktober 2013 aktualisiert wurde. Der Arbeitgeber muss die Vorsorge auf seine Kosten in bestimmten Bereichen durchführen lassen oder anbieten. Beispielsweise muss der Arbeitgeber bei Feuchtarbeiten von täglich mehr als zwei Stunden eine Angebotsvorsorge ermöglichen. Pflichtvorsorge muss bei regelmäßiger Feuchtarbeit von mehr als vier Stunden pro Tag durchgeführt werden.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Das Gesetz regelt die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Rechte und Pflichten der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes. Es setzt europäische Richtlinien (z. B. die Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG) in deutsches Recht um.
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Zentrales Gesetz, das die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Arbeitnehmer im Betrieb regelt. Hierzu gehört die Beauftragung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
- Arbeitsverfahren
- Gesamtheit der Tätigkeiten von Beschäftigten zur Erzielung eines bestimmten Arbeitsergebnisses.
- Atopie
- Atopie ist eine Überempfindlichkeit von Haut und Schleimhäuten gegen Stoffe. Sie steht in Verbindung mit einer erhöhten Abwehrbereitschaft/Antikörperbildung. Mitarbeiter mit einer Atopie oder anderen bestehenden Vorerkrankungen sollten sich vorbeugend vom Hautarzt oder Betriebsarzt beraten lassen.
- Ätzend
- Nach GHS bzw. der CLP-Verordnung EG Nr. 1272/2008 werden Stoffe und Gemische, die auf Metall korrosiv, hautätzend und /oder schwer augenschädigend wirken, mit dem Piktogramm GHS05 gekennzeichnet.
- Ausrufezeichen
- Nach GHS bzw. der CLP-Verordnung EG Nr. 1272/2008 werden u. a. Stoffe und Gemische, die die Haut, Augen oder Atemwege reizen, mit dem Piktogramm GHS07 gekennzeichnet.
- Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR)
- Am 01.05.2014 hat sich die Systematik für das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung geändert. Berufsgenossenschaftliche Regeln bzw. das Kürzel BGR gibt es nicht mehr. Parallel dazu wurde auch ein neues Nummerierungssystem eingeführt. Berufsgenossenschaftliche Regeln wurden in die neuen DGUV Regeln überführt (s. Eintrag: DGUV Regeln).
- Beschichtung von Schutzhandschuhen
- Die Beschichtung von Schutzhandschuhen besteht aus dem ein- oder beidseitigen Aufbringen eines Beschichtungsmittels. Die Güte hängt weitgehend von der ausreichenden Haftfestigkeit zwischen Trägermaterial und Deckschicht ab.
- Betriebsanweisung
- In einer Betriebsanweisung werden die erforderlichen Schutz- und Verhaltensregeln für den Umgang mit Arbeitsmitteln (Gefahrstoffe/Maschinen etc.) für die Mitarbeiter festgelegt. Die Betriebsanweisung sollte in verständlicher Form und in der Sprache der Beschäftigten abgefasst werden und an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte ausgelegt werden. Eine Betriebsanweisung ist betriebsspezifisch zu erstellen und wird durch die Unterschrift des Unternehmers für die Mitarbeiter verbindlich.
- BGR 189
- Siehe DGUV Regel 112-189
- BGR 195
- Siehe DGUV Regel 112-195
- Bindemittel
- Stoffe, welche die Kohäsion (Zusammenhalt von pulver- und puderhaltigen Zubereitungen) gewährleisten.
- Brancheninitiativen in der Druckindustrie
- Brancheninitiative zur Verminderung von Lösemittelemissionen im Offsetdruck: Branchenvereinbarung zwischen den Druckmaschinen- und Reinigungsmittelherstellern und der Berufsgenossenschaft ETEM unter Beteiligung des bvdm – Bundesverband Druck und Medien und ver.di, die 1995 erstmalig abgeschlossen wurde. Ziel ist das Minimieren von Umwelt und Gesundheitsgefahren im Offsetdruck durch Verminderung von Lösemittelemissionen (www.bgetem.de, Webcode: 15779576).
Branchenvereinbarung für staubarme Druckbestäubungspuder im Bogenoffsetdruck: Unter Mitwirkung von Anbietern von Druckbestäubungspudern, Herstellern von Bogenoffsetdruckmaschinen und Pudergeräten, dem bvdm, ver.di sowie der FOGRA hat die BG ETEM Kriterien entwickelt, nach denen Druckbestäubungspuder bzgl. der Atemluftbelastung und der Brand- und Explosionsgefahr beurteilt werden können. Grundlage der Branchenvereinbarung ist die Festlegung auf ein Messverfahren zur Bestimmung von Korngrößenverteilungen und Medianwerten (Mittelwerte der Korngrößenverteilungen), um eine signifikante Reduktion des Puderstaubs durch Verringerung des Feinkornanteils und eine homogene Korngrößenverteilungen zu erreichen (www.bgetem.de, Webcode: 15779576). - Brennbare Flüssigkeiten / entzündbare Flüssigkeiten
- Nach GHS bzw. der CLP-Verordnung EG Nr. 1272/2008 werden brennbare Flüssigkeiten in Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien eingeteilt. Die Einteilung beruht auf dem Flammpunkt (Fp) und dem Siedebeginn der Flüssigkeit:
- Fp - Fp 35 °C: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar (Kategorie 2, H225, GHS02, Gefahr)
- Fp ≥ 23 °C und ≤ 60 °C: Flüssigkeit und Dampf entzündbar (Kategorie 3, H226, GHS02, Achtung) - Butylkautschuk (Butyl, IIR)
- Butykautschuk (Butyl, IIR= Isobutylen-Isopren-Kautschuk) wird aus den Monomeren, Isopren und Isobutylen synthetisiert. Diese Monomere werden in einer Polymerisation vernetzt.
- CAS-Nummer
- Jede einzelne Chemikalie wird bei Publikation von der Amerikanischen Chemischen Gesellschaft (American Chemical Society) registriert und erhält dabei eine so genannte CAS-Nr., die somit, ähnlich wie das Kennzeichen eines PKWs, eindeutig einer Chemikalie zugeordnet ist.
- CE-Kennzeichnung
- Marktzulassungszeichen, womit der Hersteller erklärt, dass das Produkt allen hierfür geltenden europäischen Vorschriften entspricht und es den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde. Es ermöglich den freien Warenverkehr innerhalb des Binnenmarktes.
- Chemikaliengesetz (ChemG)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen. Dies beinhaltet, dass Chemikalien vor dem Inverkehrbringen auf ihre Gefährdungen geprüft und entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Im Chemikaliengesetz wird festgelegt, wie dies zu erfolgen hat.
- Chemische Einwirkungen
- Chemische Einwirkungen auf die Haut erfolgen vor allem durch reizende (s. a. "Reizend" bzw. "Ausrufezeichen"), ätzende (s. a. "Ätzend") oder toxische Stoffe (s. a. "Toxizität" bzw. "Giftig").
- Chlorinierung
- Die Chlorinierung ist ein Prozess während der Herstellung bestimmter Handschuhe, welcher durch das Glätten der Materialoberfläche das leichtere Anziehen gewährleistet und den Tragekomfort der Schutzhandschuhe verbessert. Die Chlorinierung ist dauerhaft und irreversibel und wird auch Halogenierung genannt.
- Chronisch schädigend
- Stoffe und Zubereitungen, die bei wiederholter oder länger andauernder Exposition einen Gesundheitsschaden verursachen, der durch die herkömmlichen Kategorien (erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, krebserzeugend) nicht abgedeckt ist.
- Chronisches Kontaktekzem / Abnutzungsekzem
- Diese Hauterkrankung entsteht durch Einwirkung von bestimmten Schadstoffen (wie z. B. Wasch-, Reinigungs- und Sprühmittel, organische Lösemittel, Mineralöle, Kühlschmierstoffkonzentrate, Haarbehandlungsmittel) über einen längeren Zeitraum wiederholt in niedriger Konzentration auf die Haut. Das chronische Kontaktekzem wird auch als subtoxisch-kummulatives Ekzem, degeneratives Ekzem oder auch als Abnutzungsdermatose bezeichnet.