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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist seit Dezember 2008 in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt, die zuletzt im Oktober 2013 aktualisiert wurde. Der Arbeitgeber muss die Vorsorge auf seine Kosten in bestimmten Bereichen durchführen lassen oder anbieten.  Beispielsweise muss der Arbeitgeber bei Feuchtarbeiten von täglich mehr als zwei Stunden eine Angebotsvorsorge ermöglichen. Pflichtvorsorge muss bei regelmäßiger Feuchtarbeit von mehr als vier Stunden pro Tag durchgeführt werden.