Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Zentrales Gesetz, das die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Arbeitnehmer im Betrieb regelt. Hierzu gehört die Beauftragung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.