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Chemikaliengesetz (ChemG)

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen. Dies beinhaltet, dass Chemikalien vor dem Inverkehrbringen auf ihre Gefährdungen geprüft und entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Im Chemikaliengesetz wird festgelegt, wie dies zu erfolgen hat.