Kennzeichnung von Schutzhandschuhen
Schutzhandschuhe müssen nach DIN EN 420 gekennzeichnet sein. Die Handschuhkennzeichnung muss deutlich sichtbar, lesbar und über die vorhersehbare Gebrauchszeit unauslöschbar angebracht sein. Sie umfasst den Namen des Herstellers, die Handschuhbezeichnung (Produktname, Größe und Code) sowie die CE-Kennzeichnung.