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Kennzeichnungselemente von Gefahrstoffen nach GHS (CLP-Verordnung)

Gefahrenpiktogramme

Auffälligstes Element der Kennzeichnung sind die Gefahrenpiktogramme: schwarze Symbole auf weißem Hintergrund in rot umrandeten Rauten. Sie warnen bildhaft vor den Gefahren.

Signalwort

Signalwörter sind GHS-spezifische Kennzeichnungselemente. Sie geben Auskunft über den relativen Gefährdungsgrad und machen Personen, die mit dem Stoff oder Gemisch umgehen, auf eine potentielle Gefahr aufmerksam. Es gibt zwei Signalwörter:
- GEFAHR steht für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien
- ACHTUNG steht für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien.

Gefahrenhinweise - H-Sätze

Die Gefahrenhinweise, H-Sätze (hazard statements) beschreiben die Art und gegebenenfalls den Schweregrad der Gefährdung. Es handelt sich um standardisierte Textbausteine.

Sicherheitshinweise - P-Sätze

Die Sicherheitshinweise, P-Sätze (precautionary statements), beschreiben Maßnahmen, um schädliche Wirkungen eines gefährlichen Stoffs oder Gemischs bei seiner Verwendung oder Beseitigung zu begrenzen oder zu vermeiden.
P-Sätze sind ebenfalls standardisiert.

Ergänzende Gefahrenhinweise - EUH-Sätze

Die CLP-Verordnung enthält ergänzend zu den H-Sätzen noch EUH-Sätze (supplemental hazard statements). Sie greifen Inhalte auf, die im GHS der Vereinten Nationen nicht geregelt sind.

Produktidentifikation

Im Falle eines Stoffes ist der chemische Name auf dem Kennzeichnungsschild aufzuführen. Zusätzlich kann eine Identifikationsnummer angegeben sein. Ist der Stoff harmonisiert eingestuft, sind die dort verwendeten Angaben maßgeblich.  
Ansonsten sind die Daten aus dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA), welche die Einstufungen der Industrie in einer Datenbank veröffentlicht, zu verwenden. Ist der Stoff in beiden Verzeichnissen nicht enthalten, ist er entsprechend einer internationalen Nomenklatur zu benennen.
Bei Gemischen ist der Handelsname oder die Bezeichnung anzugeben. Außerdem ist die Identität derjenigen Inhaltsstoffe aufzuführen, die zu der Einstufung des Gemisches beitragen.

Angaben zum Lieferanten

Auf dem Kennzeichnungsschild sind Name, Anschrift sowie Telefonnummer des Herstellers, Importeurs oder sonstigen Lieferanten anzugeben. Die CLP-Verordnung stellt hier die gleichen Anforderungen wie das System nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie.

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