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Durch die Kosmetik-Verordnung soll vor allem der Gesundheitsschutz und die Verbraucherinformation gewährleistet werden, indem die Zusammensetzung und Kennzeichnung der kosmetischen Mittel geregelt wird.
Vorschriften- und Regelwerk, Informationsmaterial, Checklisten sowie Unterweisungs- und Arbeitshilfen bei der BG ETEM.