Für die bestimmungsgemäße Verwendung ist es erforderlich, dass
Hautschutzmittel als solche eindeutig gekennzeichnet sind (Hautschutzmittel müssen eindeutig und leicht erkennbar von Hautreinigungsmitteln und Hautpflegemitteln zu unterscheiden sein).
Hautschutzmittel für unterschiedliche Einsatzgebiete so gekennzeichnet sind, dass sie leicht unterschieden werden können (Unterscheidungsprobleme können z. B. an benachbarten Arbeitsplätzen mit unterschiedlichen Expositionen oder an Ausgabestellen auftreten).