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Kennzeichnung von Hautschutzmitteln

Für die bestimmungsgemäße Verwendung ist es erforderlich, dass

  • Hautschutzmittel als solche eindeutig gekennzeichnet sind (Hautschutzmittel müssen eindeutig und leicht erkennbar von Hautreinigungsmitteln und Hautpflegemitteln zu unterscheiden sein).
  • Hautschutzmittel für unterschiedliche Einsatzgebiete so gekennzeichnet sind, dass sie leicht unterschieden werden können (Unterscheidungsprobleme können z. B. an benachbarten Arbeitsplätzen mit unterschiedlichen Expositionen oder an Ausgabestellen auftreten).