Ihr Hautschutzplan ist noch nicht vollständig.
Notwendig dafür sind folgende Angaben:
Beschreibung der hautgefährdenden Tätigkeit
Auswahl eines Hautschutzproduktes (Schutzhandschuh oder Hautschutzmittel)
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Gefahrenpiktogramme
Auffälligstes Element der Kennzeichnung nach GHS bzw. der CLP-Verordnung EG Nr. 1272/2008 sind die Gefahrenpiktogramme: schwarze Symbole auf weißem Hintergrund in rot umrandeten Rauten. Sie warnen bildhaft vor den Gefahren.
Die Piktogramme ersetzten 2015 die früheren Gefahrensymbole (schwarze Symbole auf orangefarbenem Hintergrund). Aufgrund der höheren Anzahl von Gefahrenklassen im Vergleich zu den Gefährlichkeitsmerkmalen sowie möglicher Umstufungen von Stoffen und Gemischen können die bisherigen orangefarbenen Gefahrensymbole nicht 1:1 durch die GHS-Piktogramme ersetzt werden.