Status Ihres Hand- und Hautschutzplans
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Gesundheitsgefahr

Nach GHS bzw. der CLP-Verordnung EG Nr. 1272/2008 steht das Piktogramm GHS08 für schwere Gesundheitsschäden, z. B. durch karzinogene oder die Atemwege sensibilisierende Stoffe und Gemische.
