GHS
Das Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen ist mit der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 am 20. Januar 2009 in Europa in Kraft getreten und ersetzte bis 2015 die bisherige europäische Stoffrichtlinie 67/548/EWG sowie die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG. Seit Dezember 2010 dürfen Stoffe, seit Juni 2015 Gemische/Zubereitungen nur noch nach der neuen Verordnung gekennzeichnet werden (doppelte Kennzeichnung auf dem Etikett ist nicht zulässig). In Sicherheitsdatenblättern jedoch mussten bis 2015 sowohl die neue als auch die alte Einstufung parallel aufgeführt werden.
Die bis dato verwendeten Gefahrensymbole wurden durch die neuen GHS-Gefahrenpiktogramme ersetzt. Anstelle der orangefarbenen Gefahrensymbole stehen weiße, auf der Spitze stehende Quadrate mit rotem Rand.