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EG-Konformitätserklärung

Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, ggf. sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. 

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