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CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Die Abkürzung CLP bedeutet: Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen). Ziel der Verordnung ist die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sowie die Gewährleistung des freien Warenverkehrs innerhalb des europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen. Die Verordnung ist am 20.01.2009 in Kraft getreten. Die Stoff- und Zubereitungsrichtlinie (67/548/EWG und 1999/45/EG) werden zum 01.06.2015 aufgehoben (s. a. Eintrag: GHS).