Schutzhandschuhe
1. Schutzhandschuhe schützen
Mehr als ein Drittel aller Unfälle am Arbeitsplatz führt zu einer Handverletzung. Die Mehrzahl der Verletzungen sind mechanischer Art, also Risse, Schnitte, Stiche und Quetschungen. Auch Verbrennungen sowie Verletzungen infolge chemischer Einwirkungen treten häufig auf. Daneben können Strahlung und mikrobiologische Kontamination zu Hautschädigungen bzw. Infektionen führen. Es gibt daher ein sehr breites Angebot an Schutzhandschuhen, die gegen unterschiedliche Risiken schützen.
Die Schutzwirkung hängt vom Material, der Bauart des Handschuhs und bei Gefahrstoffen auch von der Kontaktzeit ab. Deshalb müssen sie nach gewisser Nutzungsdauer ausgetauscht werden. Ungeeignete Handschuhe stellen eine Gefahr dar. Sie verleiten zu einem sorglosen Umgang mit den Arbeitsstoffen, bieten aber keinen ausreichenden Schutz.
Schutzhandschuhe müssen in Bereichen benutzt werden, die mit dem Gebotsschild "Schutzhandschuhe tragen" gekennzeichnet sind. In der Betriebsanweisung finden Sie Hinweise dazu, welche Schutzhandschuhe für Ihre Tätigkeiten geeignet sind.
WICHTIG: Besteht die Gefahr, von rotierenden Maschinenteilen erfasst zu werden, z. B. an Bohr-, Fräs- oder Drehmaschinen, ist der Einsatz von Schutzhandschuhen verboten.
2. Einsatz von Schutzhandschuhen
Es gibt keinen "Universal-Handschuh", der gegen alles schützt! Piktogramme auf den Handschuhen informieren darüber, gegen welche Gefährdungen sie jeweils schützen. In den Mitgliedsunternehmen der BG ETEM werden in der Regel Schutzhandschuhe gegen folgende Gefährdungen verwendet:
- chemische Gefährdungen
- Wasser und geringe chemische Gefährdungen
- biologische Gefährdungen
- mechanische Gefährdungen
- elektrische Gefährdungen
- Gefährdungen durch Hitze oder Flammen.
Darüber hinaus müssen den Handschuhen Gebrauchsinformationen mit Hinweisen zu Lagerung, Transport, Reinigung, Handhabung und Entsorgung beigefügt werden. Der Gesetzgeber hat hierfür in der Norm EN 420 die korrekte Kennzeichnung auf Schutzhandschuhen definiert.
3. Auswahl von Schutzhandschuhen
Die Auswahl der richtigen Schutzhandschuhe erfolgt nach der Beurteilung hautgefährdender Tätigkeiten.
Risiken für die Hände durch äußere Einwirkungen
Risiken für die Hände | Ursachen und Art der Risiken | Bei der Auswahl bzw. Verwendung der Schutzhandschuhe in Bezug auf Sicherheit zu beachtende Faktoren |
---|---|---|
Allgemeine Einwirkungen | – durch Kontakt, Beanspruchung durch Verwendung | – Abdeckung der Hand, Reißfestigkeit, Dehnung und Abriebfestigkeit |
Mechanische Einwirkungen | – durch Strahlmittel, spitze und scharfe Gegenstände – Anstoßen |
– Widerstand gegen Durchdringungen, Durchstich- und Schnittfestigkeit, Polsterung |
Thermische Einwirkungen | – Heiße bzw. kalte Materialien, Umgebungstemperatur – Kontakt mit offenen Flammen – Strahlungswärme |
– Wärme- bzw. Kälteisolierung, Erhaltung der Schutzfunktion – Schwerentflammbarkeit, Beständigkeit bei Kontakt mit offener Flamme – Schutz vor und Beständigkeit gegenüber Strahlung und Spritzern schmelzenden Metalls |
Einwirkung durch Elektrizität | – Elektrischer Strom | – Elektrische Isolierung |
Chemische Einwirkungen | – Hautkontakt | – Dichtheit, Beständigkeit |
Einwirkung von Vibration | – Mechanische Schwingungen | – Vibrationsdämpfung |
Kontamination | – Kontakt mit radioaktiven Stoffen | – Dichtheit, Dekontaminierbarkeit, Beständigkeit |
Einwirkung von Mikroorganismen | – Kontakt mit Mikroorganismen |
– Dichtheit, Dehnung, Reißfestigkeit, Beständigkeit, Dekontaminierbarkeit |
Risiken für den Träger der Schutzhandschuhe
Risiken für die Hände | Ursachen und Art der Risiken | Bei der Auswahl bzw. Verwendung der Schutzhandschuhe in Bezug auf Sicherheit zu beachtende Faktoren |
---|---|---|
Belastung des Trägers Behinderung bei der Arbeit | Unzulänglicher Tragekomfort | Ergonomische Gestaltung, Maße, Maßänderung, Flächengewicht, Tragekomfort, Wasserdampfdurchlässigkeit |
Gesundheits- und Unfallrisiken |
Schlechte Hautverträglichkeit Mangel an Hygiene Erfasst werden durch Teile |
Materialeigenschaften, Pflegeeigenschaften, Passform, äußere Gestaltung |
Risiken durch ungenügende Schutzwirkung
Risiken für die Hände | Ursachen und Art der Risiken | Bei der Auswahl bzw. Verwendung der Schutzhandschuhe in Bezug auf Sicherheit zu beachtende Faktoren |
---|---|---|
Ungenügende Schutzwirkung | – falsche Auswahl der Schutzhandschuhe | – Auswahl der Schutzhandschuhe entsprechend der Art und Höhe der Risiken und der betrieblichen Beanspruchung – Beachtung der Herstellerinformation (Gebrauchsanleitung) – Beachtung der Kennzeichnung der Schutzhandschuhe (z. B. Leistungsstufen, Kennzeichen für spezielle Einsatzbereiche) – Auswahl der Ausrüstung unter Beachtung individueller Faktoren des Trägers |
– Falsche Anwendung der Schutzhandschuhe | – sachgerechte und risikobewusste Benutzung der Ausrüstung – Beachtung der Herstellerinformation |
|
– Verschmutzung, Abnutzung oder Beschädigung der Schutzhandschuhe – Reinigung – Alterung |
– Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit – regelmäßige Kontrolle – rechtzeitiger Ersatz – Beachtung der Herstellerinformation – Erhaltung der Abmessungen |
Kennzeichnung von Schutzhandschuhen
Piktogramme sind auf dem Handschuh oder auf der kleinsten Verpackung angegeben, damit sofort erkennbar ist, gegen welche Einwirkung der Schutzhandschuh schützen soll. Auf dem Piktogramm muss ggf. auch die Leistungsstufe angegeben sein. Die folgenden gemäß den europäischen Normen definierten Piktogramme können Ihnen bei der Einschätzung des Leistungsverhaltens eines Handschuhs behilflich sein:
DIN EN 420:2010-03 SCHUTZHANDSCHUHE - ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN UND PRÜFVERAHREN
Diese Norm legt die allgemeinen Anforderungen für alle Arten von Schutzhandschuhen fest. Sie umfasst Angaben zu Gestaltung, Konstruktion, Konfektionierung, Tragekomfort, Unschädlichkeit des Schutzhandschuhs, Kennzeichnung und Lagerung.
Das Piktogramm gibt an, dass eine Gebrauchsanweisung beiliegt und deutet an, dass zur Schutzwirkung des Verbrauchers das Lesen weiterer Produktinformationen notwendig ist.
Diese Norm befasst sich nicht mit den schützenden Eigenschaften von Handschuhen und ist daher nie alleine, sondern nur in Kombination mit den zutreffenden spezifischen Europäischen Normen anzuwenden.
DIN EN ISO 374-1:2018-10 SCHUTZHANDSCHUHE GEGEN GEFÄHRLICHE CHEMIKALIEN UND MIKROORGANISMEN - TEIL 1: TERMINOLOGIE UND LEISTUNGSANFORDERUNGEN FÜR CHEMISCHE RISIKEN
Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien müssen gemäß DIN EN ISO 374-1:2018-10 folgenden Leistungsanforderungen erfüllen:
- Die allgemeinen Anforderungen der DIN EN 420:2010-03
-
Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration (Durchdringung) nach Norm DIN EN ISO 374-2:2020-04 (Luft-Leck- und Wasser-Leck-Prüfung)
Penetration: Bezeichnet das Eindringen der Prüfchemikalie durch Porösität wie Nähte oder andere Schadstellen in einen Schutzhandschuh. - Bestimmung des Widerstandes gegen Permeation (Durchbruchzeit) nach Norm DIN EN 16523-1:2018-12.
Permeation: Dies ist die Durchbruchzeit, die eine gefährliche Flüssigkeit benötigt, um das Handschuhmaterial zu durchdringen. - Bestimmung der Degradation (Materialveränderung) nach Norm DIN EN ISO 374-4:2020-04 (Tabelle: Liste der definierten Prüfchemikalien)
Degradation: bedeutet eine Verringerung/Verschlechterung von Materialeigenschaften bei Chemikalienschutzhandschuhen durch Gefahrstoffeinwirkung.
Chemikalienschutzhandschuhe werden nach der neuen DIN EN ISO 374-1:2018-10 in drei Typen (A, B und C) eingeteilt. Die Klassifizierung erfolgt hinsichtlich ihrer erreichten Leistungsstufen gegen Permeation:
Typ A: Schutz gegen Permeation
Mindestdurchbruchzeit ≥ 30 min für mindestens 6 Chemikalien aus der Liste der festgelegten Prüfchemikalien gemäß DIN EN ISO 374-1:2018-10 (Tabelle: Liste der Prüfchemikalien)
Beispiel: Beständig gegen 6 Prüfchemikalien
Typ B: Schutz gegen Permeation
Mindestdurchbruchzeit ≥ 30 min für mindestens 3 Chemikalien aus der Liste der festgelegten Prüfchemikalien gemäß DIN EN ISO 374-1:2018-10 (Tabelle: Liste der Prüfchemikalien)
Beispiel: Beständig gegen 3 Prüfchemikalien
Typ C: Schutz gegen Permeation
Mindestdurchbruchzeit ≥ 10 min für mindestens 1 Chemikalie aus der Liste der festgelegten Prüfchemikalien gemäß DIN EN ISO 374-1:2018-10 (Tabelle: Liste der Prüfchemikalien)
Tabelle: Liste der Prüfchemikalien
Codebuchstabe | Chemikalie | CAS- Nummer | Klasse |
---|---|---|---|
A | Methanol | 67-56-1 | Primärer Alkohol |
B | Aceton | 67-64-1 | Keton |
C | Acetonitril | 75-05-8 | Nitril |
D | Dichlormethan | 75-09-2 | Chlorierter Kohlenwasserstoff |
E | Schwefelkohlenstoff (Kohlenstoffdisulfid) | 75-15-0 | Schwefelhaltige organische Verbindung |
F | Toluol | 108-88-3 | Aromatischer Kohlenwasserstoff |
G | Diethylamin | 109-89-7 | Amine |
H | Tetrahydrofuran | 109-99-9 | Heterozyklische und Ätherverbindungen |
I | Essigsäureethylester (Ethylacetat) | 141-78-6 | Ester |
J | n-Heptan | 142-82-5 | Aliphatischer Kohlenwasserstoff |
K | Natriumhydroxid 40 % | 1310-73-2 | Anorganische Base |
L | Schwefelsäure 96 % | 7664-93-9 | Anorganische Säure, oxidierend |
M | Salpetersäure 65 % | 7697-37-2 | Anorganische Säure, oxidierend |
N | Essigsäure 99 % | 64-19-7 | Organische Säure |
O | Ammoniak 25 % | 1336-21-6 | Organische Base |
P | Wasserstoffperoxid 30 % | 7722-84-1 | Peroxid |
S | Flusssäure 40 % | 7664-39-3 | Anorganische Mineralsäure |
T | Formaldehyd 37 % | 50-00-0 | Aldehyd |
DIN EN ISO 374-5:2017-03 SCHUTZHANDSCHUHE GEGEN GEFÄHRLICHE CHEMIKALIEN UND MIKROORGANISMEN - TEIL 5: TERMINOLOGIE UND LEISTUNGSANFORDERUNGEN FÜR RISIKEN DURCH MIKROORGANISMEN
Schutzhandschuhe gegen Risiken durch Mikroorganismen müssen gemäß DIN EN ISO 374-5.2017-03 folgende Leistungsanforderungen erfüllen:
- Die allgemeinen Anforderungen der DIN EN 420:2010-03
- Schutzhandschuhe gegen Viren, Bakterien und Pilze dürfen nicht undicht sein, wenn sie nach DIN EN ISO 374-2:2020-04 (Abschnitte 7.2 und 7.3) geprüft werden.
- Bei Schutz vor Viren - Schutzhandschuhe gegen Viren müssen nach ISO 16604, Verfahren B, geprüft werden.
Handschuhe zum Schutz vor Bakterien und Pilzen
Der Schutzhandschuh muss den Penetrationstest bestehen und die Anforderungen gemäß DIN EN 420 erfüllen.
Handschuhe zum Schutz vor Bakterien, Pilzen und Viren
Der Schutzhandschuh muss den Penetrationstest und den Bakteriophagen-Penetrationstest gemäß ISO 16604:2004 (Verfahren B) bestehen, um den ergänzenden Schutz gegen Viren zu gewährleisten, sowie die allgemeinen Anforderungen gemäß DIN EN 420 erfüllen.
DIN EN ISO 388:2019-03 SCHUTZHANDSCHUHE GEGEN MECHANISCHE RISIKEN
Die Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und Herstellerinformationen gegen vier mechanische Gefahren fest: Abrieb, Schnitt, Weiterreißen und Durchstich. (Siehe Tabelle Leistungsbewertung) Optional können die Schnittfestigkeit nach DIN EN ISO 13997:1999-10 und der Schutz gegen Stoßeinwirkungen gemäß DIN EN 13594:2016-01 ausgewiesen werden.
Hinweis:
Je höher die Ziffer, desto besser das Prüfergebnis.
(P) steht für „Pass” (Bestanden) und wird nur dann ausgewiesen, wenn der Handschuh den Test besteht.
X steht für „Nicht geprüft” oder „Test nicht anwendbar.”
KW steht für „Kein Wert.”
Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken müssen auch den Anforderungen der DIN EN 420 entsprechen.
Tabelle Leistungsstufen
Prüfung nach DIN EN 388 | Level 1 | Level 2 | Level 3 | Level 4 | Level 5 | |
---|---|---|---|---|---|---|
Abriebfestigkeit (Zyklen) | 100 | 500 | 2000 | 8000 | - | |
Schnittfestigkeit – Coup-Test (Index) | 1,2 | 2,5 | 5,0 | 10,0 | 20,0 | |
Weiterreißfestigkeit (Newton) | 10 | 25 | 50 | 75 | - | |
Durchstichfestigkeit (Newton) | 20 | 60 | 100 | 150 | - | |
Prüfung nach ISO 13997 | Level A | Level B | Level C | Level D | Level E | Level F |
Schnittfestigkeit (Newton) | >2 | >5 | >10 | >15 | >22 | >30 |
DIN EN 407:2004-11 SCHUTZHANDSCHUHE GEGEN THERMISCHE RISIKEN (Hitze und/oder Feuer)
Diese Norm legt die Anforderungen für Schutzhandschuhe gegen Hitze und/oder Feuer sowie deren Kennzeichnung fest. Sie gilt für Handschuhe, die die Hände gegen Feuer, Kontaktwärme, konvektive Wärme, Strahlungswärme, kleine Sprtzer geschmolzenen Metalls und grße Mengen flüssigen Metalls schützen. Spezifische Anwendungen werden in anderen Normen behandelt, wie z. B. Schweißerschutzhandschuhe in der DIN EN 12477.
Die Kennzeichnung der Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken erfolgt mit dem Piktogramm "Hitze und/oder Feuer". Im Piktogramm sind sechs Leistungsindikatoren ausgewiesen, welche die Art und den Grad der Schutzfunktion des Handschuhs definieren. Hitzeschutzhandschuhe müssen wie alle Schutzhandschuhe auch den Anforderungen der DIN EN 420 entsprechen.
Hinweis:
Je höher die Ziffer, desto besser das Prüfergebnis.
Der Buchstabe X anstelle einer Zahl bedeutet, dass der Handschuh nicht für die Verwendung vorgesehen ist, die von dieser Prüfung abgedeckt ist.
DIN EN 511:2006-07 SCHUTZHANDSCHUHE GEGEN KÄLTE
Diese Norm legt die Anforderungen für Schutzhandschuhe gegen konvektive Kälte (durchdringende Kälte) oder Kontaktklte (direkte Berührung) bis minus 50 °C sowie deren Kennzeichnung fest.
Im Piktogramm sind drei Leistungsindikatoren ausgewiesen, welche die Art und den Grad der Schutzfunktion des Handschuhs definieren. Kälteschutzhandschuhe müssen wie alle Schutzhandschuhe ebenfalls den Anforderungen der DIN EN 420 entsprechen.
Hinweis:
Die Leistungsstufen werden mit einer Ziffer von 1 bis 4 neben dem Piktogramm angegeben, wobei 4 die höchste Leistungsstufe umschreibt. Der Buchstabe X anstelle einer Zahl bedeutet, dass der Handschuh nicht für die Verwendung vorgesehen ist, die von dieser Prüfung abgedeckt ist. Zusätzlich kann der Handschuh auf Wasserundurchlässigkeit nach ISO 15383 geprüft werden. Leistungsstufe 1 wird erreicht, wenn nach der Prüfung kein Wasserdurchtritt festgestellt wird. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, muss die Leistungsstufe 0 angegeben werden und es muss ein Warnhinweis in den Informationen des Herstellers angegeben werden, dass der Handschuh bei Nässe seine isolierende Eigenschaft verlieren kann.
DIN EN 16350:2014-07 SCHUTZHANDSCHUHE - ELEKTROSTATISCHE RISIKEN
Diese Europäische Norm stellt zusätzliche Anforderungen an Schutzhandschuhe auf, die in Bereichen getragen werden, in denen brennbare oder explosionsfähige Atmosphären existieren oder existieren können (siehe IEC/TS 60079-32-1). In dem Dokument werden die Mindestanforderungen für die elektrostatischen Eigenschaften von Schutzhandschuhen festgelegt, um das Risiko einer Explosion so gering wir möglich zu halten.
Diese Europäische Norm behandel nicht z. B. den Schutz elektronischer Geräte, das Arbeiten unter Spannung (s. EN 60903) oder Schutzhandschuhe für Schweißer (EN 12477).
Nach der Norm DIN EN 16350:2014-07 sind die Mindestanforderungen für die elektrostatischen Eigenschaften von Schutzhandschuhen:
- Der Durchgangswiderstand muss geringer als 100 Megaohm sein (Rv < 1,0 × 108 Ω).
- Der Durchgangswiderstand Rv wird nach DIN EN 1149-2:1997 geprüft.
Bislang war ein Grenzwert für den Durchgangswiderstand in der DIN EN 1149, welche nur das Testverfahren beschreibt, nicht enthalten. Nach den Vorgaben der DIN EN 16350:2014 geprüfte Schutzhandschuhe können in brand- und explosionsgefährdeten Arbeitsbereichen sowie im Allgemeinen für alle Anwendungen im Sinne des ESD-Produktschutzes (elektrostatische Entladung) eingesetzt werden.
Erfolgreich nach DIN EN 16350:2014 geprüfte Schutzhandschuhe werden nach DIN EN 420 gekennzeichnet. Es dürfen keine Piktogramme für elektrostatische Eigenschaften verwendet werden.
Wichtig:
Elektrostatisch ableitfähige Schutzhandschuhe sind ein wichtiger Teil der Erdungskette:
Handschuhe ⇒ Schutzbekleidung ⇒ Schuhe ⇒ Boden.
Deshalb ist folgendes zu beachten:
- Eine Person, die elektrostatisch ableitfähige Schutzhandschuhe trägt, muss ordnungsgemäß geerdet sein, z. B. durch das Tragen von geeignetem Schuhwerk.
- Elektrostatisch ableitfähige Schutzhandschuhe dürfen in berennbarenoder explosionsfähigen Atmosphären oder während des Umgangs mit brennbaren oder explosionsfähigen Stoffen nicht ausgepackt, geöffnet, angepasst oder ausgezogen werden.
- Die elektrostatischen Eigenschaften der Schutzhandschuhe können durch Alterungsprozesse, Abnutzungserscheinungen, Kontaminierung und Beschädigung nachteilig beeinflusst werden.
DIN EN 60903 (VDE 0682 Teil 311):2004-07 ARBEITEN UNTER SPANNUNG - HANDSCHUHE AUS ISOLIERENDEM MATERIAL
Zum Schutz der Hände gegen eine gefährliche Körperdurchströmung beim Berühren von unter Spannung stehenden Teilen müssen isolierende Schutzhandschuhe geprüft nach der DIN EN 60903:2004-07 bzw. VDE 0682 Teil 311 zur Verfügung gestellt und benutzt werden. Sollte die mechanische Beanspruchung sehr hoch sein, kann ein Lederhandschuh als zusätzlicher mechanischer Schutz über dem isolierenden Handschuh getragen werden (Maximale Gebrauchsspannung des Lederhandschuhs beachten!) oder ein mehrschichtiger Handschuh (Isoliereigenschaften kombiniert mit mechanischen Eigenschaften von Lederhandschuhen).
Entsprechend der maximalen Nennspannung des Systems werden in der Norm isolierende Schutzhandschuhe in sechs verschiedenen Klassen eingeteilt.
Tabelle: Handschuhklassen in Abhängigkeit von der maximalen Gebrauchsspannung
Klasse | Wechselspannung V (Effektivwert) | Gleichspannung V |
---|---|---|
00 | 500 | 750 |
0 | 1000 | 1500 |
1 | 7500 | 11250 |
2 | 17000 | 25500 |
3 | 26500 | 39750 |
4 | 36000 | 54000 |
Neben den allgemeinen Grundanforderungen der DIN EN 420 und den elektrischen Anforderungen in der DIN EN 60903 müssen isoilierende Handschuhe weitere Bedingungen erfüllen:
Tabelle: Standardlängen von Handschuhen
Klasse | Standardlängen mm² | ||||
---|---|---|---|---|---|
00 | 280 | 360 | - | - | - |
0 | 280 | 360 | 410 | 460 | - |
1 | - | 360 | 410 | 460 | 8001 |
2 | - | 360 | 410 | 460 | 8001 |
3 | - | 360 | 410 | 460 | 8001 |
4 | - | - | 410 | 460 | - |
¹ Lange mehrschichtige Handschuhe.
² Die zulässige Längenabweichung bei allen Klassen beträgt ± 15 mm. Ausgenommen sind lange mehrschichtige Handschuhe; hier beträgt die Längenabweichung ± 20 mm.
Maximale Dicke
Um die erforderliche Flexibilität und Griffsicherheit zu gewährleisten, muss die maximale Dicke der Handschuhe, gemessen an den glatten Obferlächen des Handschuhs, den Werten in nachfolgender Tabelle entsprechen.
Klasse | Isolierende Handschuhe Dicke mm | Mehrschichtige Handschuhe Dicke mm | Lange mehrschichtige Handschuhe Dicke mm |
---|---|---|---|
00 | 0,50 | 1,8 | - |
0 | 1,00 | 2,3 | - |
1 | 1,5 | 1 | 3,1 |
2 | 2,3 | - | 4,2 |
3 | 2,9 | - | 4,2 |
4 | 3,6 | - | - |
¹ In Bearbeitung.
Bei Handschuhen mit Zusatzeigenschaften der Kategorien A, H, Z und R (s. unten) kann eine zusätzliche Wanddicke erforderlich sein, die aber 0,6 mm nicht überschreiten darf.
Mehrschichtige Handschuhe
Bei mehrschichtigen, aus mehreren verschieden farbigen Lagen bestehenden Handschuhen muss für den Fall der starken Abnutzung oder Beschädigung der äußeren Schicht eine darunter angeordnete andersfarbige Schicht erscheinen.
Kennzeichnung
Die Grundanforderungen für die Kennzeichnung sind in der DIN EN 420 beschrieben. Für isolierende Handschuhe gilt zusätzlich:
- Piktogramm gemäß IEC 60417-5216
- Angabe der Handschuhklasse (nach Spannungsfestigkeit)
Wird als Kennzeichnung der Klasse für das Bildzeichen eine Farbe verwendet, muss diese mit dem folgenden Code übereinstimmen:
Klasse | Farbe |
---|---|
00 | beige |
0 | rot |
1 | weiß |
2 | gelb |
3 | grün |
4 | gelb |
- Mehrschichtige Handschuhe müssen zusätzlich mit einem mechanischen Symbol (Hammer) benachbart zum Doppeldreieck gekennzeichnet sein. Die Länge des Hammers (x) muss gleich der Seitenlänge es Dreiecks sein.
- Zusätzliche Kategorie, falls zutreffend
Zusätzlich zum Bildzeichen, Herstellerangaben, Klasse, Größe und Herstellerdatum kann noch die Kategorie gekennzeichnet sein.
Tabelle: Kategorien
Kategorie | Zusatzanforderung |
---|---|
A | Säurefestigkeit |
H | Ölfestigkeit |
Z | Ozonfestigkeit |
C | Festigkeit gegen Tieftemperaturen |
R | Obige Kategorien A + H + Z |
- Hinweis auf die erforderliche Wiederholungsprüfung
Regelmäßige Prüfung der Handschuhe
Isolierende Handschuhe müssen vor jedem Gebrauch auf augenfällige Mängel geprüft werden. Handschuhe der Klassen 1, 2, 3 und 4 sowie dem Lager entnommene Handschuhe dieser Klassen sollten ohne vorherige Prüfung nicht benutzt werden, sofern die letzte elektrische Prüfung länger als 6 Monate zurückliegt (siehe hierzu auch DGUV Information 203-050 sowie die Durchführungsanweisung zu § 5 zur DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Die Prüfungen bestehen aus dem Aufblasen mit der Luft, um zu prüfen, ob Löcher vorhanden sind (hierzu sind Prüfpumpen im Handel erhältlich), einer Sichtprüfung am aufgeblasenen Handschuh und einer elektrischen Prüfung nach DIN EN 60903. Für Handschuhe der Klassen 00 und 0 ist eine Prüfung auf Luftlöcher und eine Sichtprüfung ausreichend.
Allgemeines zur Anwendung von Schutzhandschuhen
- Schutzhandschuhe sind Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
- Schutzhandschuhe sind bestimmungsgemäß zu benutzen und dürfen keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen können. Solche Einflüsse sind z. B. Chemikalien, für die sie nicht geeignet sind. Dies betrifft auch die Lagerung und Aufbewahrung.
- Die sogenannte "Durchbruchzeit" bezogen auf den jeweiligen Gefahrstoff ist von großer Bedeutung für die Auswahl wie auch die Anwendung des Handschuhs. Sie gibt die Zeitspanne an vom ersten Kontakt mit der entsprechenden Prüfchemikalie bis zum Zeitpunkt, an dem die Chemikalie den Handschuh sozusagen durchwandert hat, der Handschuh also keinen ausreichenden Schutz mehr bietet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Chemikalien auch nach dem Tragen noch auf den Handschuh einwirken können. Ein regelmäßiger Austausch ist daher unumgänglich, auch wenn noch keine äußerlichen Schäden erkennbar sind.
- Schutzhandschuhe sind vor jeder Benutzung auf Beschädigungen (Risse, Löcher, ggf. defekte Schließelemente) zu prüfen. Ist die Schutzwirkung beeinträchtigt, müssen sie ersetzt werden.
- Schutzhandschuhe sind in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Durch Reinigung darf die Schutzwirkung nicht herabgesetzt werden.
- Schutzhandschuhe vor dem Ausziehen reinigen und nach Gebrauch austrocknen lassen. Dafür eignen sich am besten Handschuhständer.
- Ein Paar Schutzhandschuhe dürfen nicht wechselweise von mehreren Mitarbeitern getragen werden.
- Schutzhandschuhe können Materialien enthalten, die Allergien verursachen können. Zu den bekannten Allergenen gehören zum Beispiel:
– Thiurame,
– Carbamate,
– Benzothiazol,
– Thioharnstoffe,
– Latex,
– Handschuhpuder. - Nach der Verwendung von Schutzhandschuhen die Hände mit milden Hautreinigungsmitteln waschen und Hautpflegemittel anwenden.
Hand- und Handschuhgröße
Um optimale Funktion zu gewährleisten, müssen die Handschuhgrößen den Handgrößen angepasst sein.
Handgröße | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
---|---|---|---|---|---|---|
Handumfang (mm) | 152 | 178 | 203 | 229 | 254 | 279 |
Handlänge (mm) | 160 | 171 | 182 | 192 | 204 | 215 |
Handschuhgröße | passend für Handgröße | Mindestlänge |
---|---|---|
6 | 6 | 220 mm |
7 | 7 | 230 mm |
8 | 8 | 240 mm |
9 | 9 | 250 mm |
10 | 10 | 260 mm |
11 | 11 | 270 mm |
Schutzhandschuhe richtig ausziehen
Beim Ausziehen kontaminierter Schutzhandschuhe ist das Berühren der Handschuhaußenfläche mit der ungeschützten Hand zu vermeiden.
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