Stoffe und Zubereitungen/Gemische, die sowohl über eine vorgeschädigte als auch die intakte Haut aufgenommen werden können und Organerkrankungen verursachen können. Dies sind Gefahrstoffe, die z. B. eines der nachfolgenden Kriterien aufweisen:
- Nennung als hautresorptiv in der TRGS 900 und TRGS 905,
- Einstufung mit H310, H311 oder H312
Mit „H“ in der MAK- und BAT-Wert Liste der DFG gekennzeichnete Stoffe sind ebenfalls als hautresorptiv zu betrachten. Eine (nicht abschließende) Liste hautresorptiver Stoffe findet man in der TRGS 401 Anlage 2.