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Hautschutzplan ansehen
Angaben zum Hautschutzplan löschen
Ihr Hautschutzplan ist noch nicht vollständig. Notwendig dafür sind folgende Angaben:
Bericht, der im Rahmen des Hautarztverfahrens an die Berufsgenossenschaft gesendet wird. Er weist auf eine drohende Hauterkrankung hin.
Die Haut ist ein Organ mit vielen Schutzfunktionen. Im beruflichen Alltag können jedoch Hautbelastungen auftreten, für die die natürliche Barrierefunktion der Haut nicht mehr ausreicht. Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten berufsbedingten Erkrankungen.