Mitarbeiter verrichten Feuchtarbeit, wenn sie einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit ihren Händen Arbeiten im feuchten Milieu ausführen, feuchtigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen oder häufig bzw. intensiv ihre Hände reinigen müssen. Da Feuchtarbeit zu einer Schädigung der Haut führen kann, muss der Arbeitgeber Mitarbeitern, die täglich mehr als 2 Stunden Feuchtarbeit verrichten, arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Pflichtvorsorge muss bei regelmäßiger Feuchtarbeit von mehr als vier Stunden pro Tag durchgeführt werden.