DGUV-Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dienen der Konkretisierung von Inhalten z. B. aus übergeordneten Arbeitsschutzvorschriften (EU-Richtlinien, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, GefStoffV etc.), berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, technischen Spezifikationen (z. B. EN Normen) und den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit. DGUV Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Vorschriften der Unfallversicherungsträger geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Im Zusammenhang mit Hand- und Hautschutz sind die folgenden DGUV Regeln wichtig:
- DGUV Regel 112-189 Benutzung von Schutzkleidung
- DGUV Regel 112-195 Benutzung von Schutzhandschuhen