Kann ich meine eigene Creme am Arbeitsplatz verwenden?
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für den Einsatz und die Auswahl von Hautschutzmitteln. Der Unternehmer hat dabei festzulegen und zu dokumentieren, ob und welche Art von Hautschutzmitteln für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist.
Hautprodukte können Inhaltsstoffe enthalten, die beispielsweise das Eindringen von Arbeitsstoffen in die Haut fördern können. Weiterhin können Wechselwirkungen mit Chemikalienschutzhandschuhen nicht ausgeschlossen werden.
Die Anwendung eigener Hautprodukte sollte daher mit dem Arbeitgeber, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt abgesprochen werden.
Ärztlich verordnete Hautprodukten sollten am Arbeitsplatz nur in Rücksprache mit dem Betriebsarzt benutzt werden.