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bgetem.de
16768329
Checkliste: Gefährdungsbeurteilungen bei Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen
Ist eine fachkundige Person mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen betraut?
Bemerkung
Gibt es ein Freigabeverfahren für die Einführung von Arbeits- und Gefahrstoffen und ist es wirksam?
Bemerkung
Werden im Betrieb sensibilisierende Stoffe, d. h. atemwegsensibilisierende (Sa) oder atemweg- und hautsensibilisierende Stoffe (Sah), eingesetzt?
Bemerkung
Liegen aktuelle Sicherheitsdatenblätter vor?
Bemerkung
Wurde die Kennzeichnung der Stoffe mit den Gefahrenhinweisen R 42, R 43 oder – neu nach GHS – H 334, H 317 beachtet? Ebenso das Verzeichnis der TRGS 907 „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe“ und die Anlage zur TRGS 406 „Sensibilisierende Stoffe für die
Bemerkung
Wurden auch Branchenregelungen und Produktinformationen nach Hinweisen auf sensibilisierende Wirkungen der Stoffe durchgesehen?
Bemerkung
Wurden – bei fehlenden Informationen – schriftliche Anfragen an den Hersteller/ Lieferanten gerichtet?
Bemerkung
Wurde der Ersatz der sensibilisierenden Stoffe oder der Einsatz emissionsarmer Verfahren (Verfahren ohne Staub- oder Aerosolfreisetzung) geprüft?
Bemerkung
Können im Arbeitsprozess sensibilisierende Stoffe entstehen und freigesetzt werden?
Bemerkung
Können sensibilisierende Stoffe in so genannten verlorenen Packungen eingesetzt werden?
Bemerkung
Werden der Stand der Technik sowie eine gute Arbeitspraxis eingehalten?
Bemerkung
Wird die Rangfolge der Schutzmaßnahmen, Technische – Organisatorische – Persönliche Maßnahmen (T-O-P), eingehalten?
Bemerkung
Werden Emissionen direkt an der Entstehungsstelle wirksam abgesaugt und gefahrlos fortgeleitet?
Bemerkung
Werden Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen und später regelmäßig arbeitsmedizinisch untersucht?
Bemerkung